Erstellt am 14.04.2010 um 12:51 Uhr von hundkatzemaus
dann sollte sich der WV dringend mit dem Kommentar zu §21 BetrVG auseinandersetzen und einen neuen termin festsetzen. Am besten für morgen.
Erstellt am 14.04.2010 um 12:57 Uhr von Tanzbär
***laut meines Wissens die Amtszeit des alten BR am 31.05.endet.***
Spätestens!
Also schnell konstituieren und mit der Arbeit anfangen.
Erstellt am 14.04.2010 um 13:07 Uhr von PTNetty
Bei BRs die außerhalb des "normalen" 4-jährigen Wahlrhythmus gewählt wurden, ist dieser BR bis maximal 31.05. des nächsten offiziellen Wahljahres im Amt. Ist bis dahin keine erneute Wahl zustande gekommen endet die Amtszeit am 31. und es gibt keinen neuen BR.
Wird eine Wahl vor dem 31.05. initiiert ist der "neue" BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amt!
Das "spätestens" bezieht sich nur auf den Fall dass keine weiteren Aktivitäten also Wahlen laufen!
Also ihr seid im Amt = so schnell wie möglich konstituieren und Vorsitz und Stelli wählen um die Amtsgeschäfte aufnehmen zu können = neue Ladung des WV
Der 07.04.ist nun euer Stichtag für die zukünftigen Wahlen. Bis dahin (in 4 Jahren) solltet ihr eine neue Wahl durchgezogen haben um eine BRlose Zeit zu vermeiden.
Nur BRs die im normalen Turnus wählen sind eben bis zu ihren ganz eigenen Stichtag im Amt. Wird dann früher gewählt ist trotzdem der Stichtag ausschlaggebend für Anfang und Ende der jeweiligen neuen/alten Amtszeit!
Gruß
PT netty
Erstellt am 14.04.2010 um 15:34 Uhr von häschen