Erstellt am 13.04.2010 um 12:49 Uhr von Taurus
Wenn ich Deine Liste richtig lese kein Patt, das Geschlecht in der Minderheit belegt laut Deiner Liste Platz 3, da Platz 3 soviel Stimmen hat wie Platz 1 der zweiten. Ansonsten lässt man bei Patt das Los entscheiden !
Du müsstes also schon mal genauer angeben wie sich die Sitze bzw die geschlechter in der Minderheit verteilen bzw wieviel Listen es gab.
Erstellt am 13.04.2010 um 12:57 Uhr von PTNetty
@Taurus
Ich glaube die Sitze der Minderheit sind genau das Problem.
Man könnte die Frage auch so lesen, dass der Betrieb 24 Frauen und 8 Männer beschäftigt, also ein 3er Gremium gebildet werden muss.
Eine Höchstzahl entfällt auf die Männer, also haben die Männer, falls einer kandidiert und mindestens eine Stimme bekommt Anspruch auf einen Sitz im BR.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 13.04.2010 um 13:05 Uhr von Nemeth
@PTNetty
es sind zwar 24 Männer und 8 Frauen - also umgekehrt, aber ansonsten sehe ich das wie Du.
3-er BR: 2 Männer 1 Frau
Erstellt am 13.04.2010 um 13:07 Uhr von Ilsebilse
wir machen das vereinfachte Wahlverfahren und müssen ja schon im Wahlausschreiben bekanntgeben, ob wir ein Minderheitsgeschlecht haben. Wir wählen nicht nach Listen sondern "nach PErsonen". und es zählt ja das zahlenmässige VErhältnis an der GEsamtzahl der Wahlberechtigten. Die Rechung ist wie oben beschrieben.
Die Frage ist einfach die, wenn es beim letzten Sitz bei beiden Geschlechtern die 8 raus kommt. ist dann das vermeintlich "MInderheitengeschlecht" vorzuziehen oder wie ist es zu handhaben???
Erstellt am 13.04.2010 um 13:10 Uhr von Petrus
> Eine Höchstzahl entfällt auf die Männer, also haben die Männer, falls einer kandidiert
> und mindestens eine Stimme bekommt Anspruch auf einen Sitz im BR.
Nicht wirklich. Die nach § 5 WO zu bildenden Höchstzahlen lauten 24-12-8. Die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl (8) entfällt _zugleich_ auf Männer und Frauen. Damit ist zu losen.
Erstellt am 13.04.2010 um 13:26 Uhr von Ilsebilse
Ok. Losen. aber wie sieht das im Wahlausschreiben aus? muss der Wahlvorstand vorab los? Muss er im Wahlausschreiben sagen das es Kein Minderheitengeschlecht gibt??
Die BR Wahl ist scheinbar schwieriger als eine Bundestagwahl....
Erstellt am 13.04.2010 um 13:30 Uhr von BentoBox
Klar muss die Auslosung vor der Erstellung des Wahlausschreibens erfolgen!
Und wenn die Auslosung ergibt dass kein Anspruch besteht, so kommt das in Wahlausschreiben rein, alleine schon damit sich niemand fragt ob hier etwas vergessen wurde oder ob das Absicht ist.
Hast Du denn schon mal eine Bundestagswahl organisiert?