Hallo Kollegen....

Wir haben gerade... oh Wunder ;-)).. Wahl.... Laut Wahlausschreiben konnten bis Gestern am 07.04. Wahlvorschläge in der Information abegegeben werden. Ich arbeite in der Information in einer Schicht, und eine Kollegin von mir macht die andere Schicht ( beide im BR.)
Wir sind zwar nicht immer dort.. frei u.s.w. .... Aber es steht immer jemand dort...
Pia eine Kollegin von mir wollte unbedingt kandidieren. Ich weiß, daß sie eine Liste erstellt hatte.... Habe somit mit 4 Listen gerechnet.... Hatte ihr auch meine Hilfe bei Fragen angeboten. Sie sagte zu mir.. es ist nicht so schwierig Gesetze zu verstehen man muß sie halt zweimal durchlesen... Sie hat im übrigen studiert (allerdings kein Jura.. und sich sonst nie mit Gesetze beschäftigt.)
Heute morgen hat meine BR Kollegen in der Info und in unseren Biefablagen geschaut... Pia hat Ihre Liste noch nicht abgegeben.... Ich denke sie hat nicht gewußt, daß es fristen gibt um Wahlvorschläge einzureichen.... Ich habe Ihr meine Hilfe angeboten.. mehr kann ich als WVMitglied ja wirklich nicht.
4 Liste hatte nicht genügend Stützunterschrift.

Jetzt haben wir folgenes..... 5 Gremiumsmitglieder müßen gewählt werden.
Wir haben zwei Listen.. Eine mit 3 Wahlvorschlägen und eine mit 1 Wahlvorschlag
also nur 4 Kandidaten.

Müßen wir der WV Nachfrist geben wenn Pia Ihre Liste noch abgibt... Oder machen wir Listenwahl und ein 3 köpfiges Gremium?