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Wahllokal...

DI
der ICH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Geschäftsführer hat vorgeschlagen, dass wir das Wahllokal in einem anderen Raum einrichten als im Wahlausschreiben angegeben. Wäre dies überhaupt möglich, da im Wahlausschreiben ein anderer Raum angegeben ist?

Danke und Gruß

1.41706

Community-Antworten (6)

T
Taurus

08.04.2010 um 18:13 Uhr

Wo kein Kläger, da kein Richter... allerdings ist die Wahl anfechtbar, wenn ein anderer Wahlort zur Durchführung der Wahl gewählt wird, als im Wahlauschreiben angegeben!

D
DonJohnson

08.04.2010 um 18:29 Uhr

*Wo kein Kläger, da kein Richter... * Wenn ich diesen Satz immer lese... also ehrlich, wir erwarten vom AG die Einhaltung von Gesetzen und handeln dann so?

Weiterhin würde es mcih interessieren, warum der AG sowas vor schlägt! Ich als WV würde dem nicht entsprechen. Will vielleicht der AG den WV vorführen oder gar die Wahl anfechten? Gute Möglichkeiten hätte er meines Erachtens

B
BentoBox

08.04.2010 um 18:30 Uhr

Die Änderung des Wahlraumes macht die Wahl noch nicht anfechtbar!

Ihr müsst aber sicherstellen dass jeder Wähler Gegelegenheit hat, von der Änderung Kenntnis zu erhalten und den richtigen Wahlraum auf zu suchen. Dazu solltet Ihr umgehende die Wahlausschreiben korrigieren, möglichst die Wähler per E-Mail informieren (sofern E-Mail bei Euch ein übliches Kommunikationsmittel ist) und am Wahltag einen deutlichen Hinweis am falschen Wahllokal anbringen. Wenn dann das neue Wahllokal in der Nähe des alten liegt, dann gibt es auch keinen Anfechtungsgrund.

D
DonJohnson

08.04.2010 um 18:46 Uhr

@BentoBox Hmmm, Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher was die Ncihtanfechtbarkeit an geht...

DI
der ICH

08.04.2010 um 18:53 Uhr

Also der Geschäftsführer stellte die Anfrage weil der von ihm angesprochene Raum größer ist als der eigentlich ausgeschriebene... Er besteht auch nicht darauf... er will sogar von vornherein alle möglichen Eventuallitäten für eine Wahlanfechtung ausschließen. Das neue Wahllokal wäre im Dachgeschoss (4.OG) und das bisher auserwählte im 1. OG. theoretisch könnte jeder MItarbeiter über E-Mail Kenntniss erhalten aber ich denke wenn es nur eine Spur der Anfechtbarkeit nach sich ziehen würde belassen wir es wie es ist

D
DonJohnson

08.04.2010 um 19:09 Uhr

@der ICh Und die gibt es...

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