Ersatzmitglieder zur BR-Sitzung einladen
hallo zusammen,
haben in 2 wochen unsere 1. br-sitzung mit den neu gewählten mitgliedern. unser vorgänger hat sich angeboten uns in diverse technische feinheiten einzuweisen. mir liegt viel daran, dass alle br-mitglieder daran teilnehmen können also auch unsere ersatzmitglieder. darf ich diese einfach zur sitzung einladen oder müssen ordentliche mitglieder die sitzung "verpassen"?
danke für die antworten
Community-Antworten (4)
06.04.2010 um 23:37 Uhr
newbe, mir liegt viel daran, dass alle br-mitglieder daran teilnehmen können also auch unsere ersatzmitglieder. darf ich diese einfach zur sitzung einladen oder müssen ordentliche mitglieder die sitzung "verpassen"? Das ehrt Dich, aber, die Ladung von Ersatzmigliedern ist nur gestattet, wenn ein ordentliches BRM wirklich verhindert ist! Wirkliche Verhinderungsgründe sind: Krankheit, sofern das ordentliche Mitglied nicht ausdrücklich erklärt, dass es trotz Krankheit an der Sitzung teilnehmen will, Urlaub, Schulung, Dienstreise, oder eigene Betroffenheit eines BRM (z.B. Versetzung, Umgruppierung etc. dann ist nur für diese Angelegenheit ein Ersatzmitglied zu laden).Wenn ein ordentliches BRM aus "arbeitstechnischen Gründen" verhindert ist/die Sitzung verpasst, darf kein Ersatzmitglied geladen werden!
06.04.2010 um 23:38 Uhr
Dies geht nicht. Nur die ordendlichen Mitglieder können an der BR Sitzung teilnehmen. Erst wenn von denen einer verhindert ist darf ein Ersatzmitglied geladen werden. Auch der Vorgänger darf nicht dran teilnehmen , da eine Sitzung nicht öffentlich ist. Kleiner Tipp: Versucht sowas doch einfach mal als Schulung laufen zu lassen.
07.04.2010 um 00:39 Uhr
Natürlich könntet ihr auf eurer Sitzung einen Tagesordnungspunkt, nennen wir ihn wie wir wollen (z.b. Erfahrungsaustausch oder ähnliches), behandeln, zu dem ihr alle Leute einladet, die ihr dazu gerne dabei hättet völlig unproblematisch, solange unter diesem TOP keine Beschlüsse gefasst werden müssen.
Allerdings solltet ihr das mit dem AG absprechen da die Leute ja keinen Freistellungsanspruch haben und somit in erster Linie ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung nachkommen müssen.
Eine Teilnahme an der gesamten Sitzung haben nicoline und rainerw ja schon richtigerweise ausgeschlossen.
08.04.2010 um 23:35 Uhr
VIELEN DANK FÜR ALLE EURE ANTWORTEN !!!!!
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