Erstellt am 07.04.2010 um 14:02 Uhr von Taurus
Na klar kann man Wahlwerbung machen, das man Wahlpropaganda betreiben darf, steht in der Kommentierung zum § 20 BetrVG. "Der AG hat daher zulässige Wahlwerbung unter Berücksichtigung der betrieblichehen Gegebenheiten zu gestatten. (...) Die Grenze ist bei einer mehr als unerheblichen Störung der Betriebsabläufe überschritten." (Erfurter, § 20 BetrVG, Rn. 3).
Nur der Wahlvorstand darf keine Werbung machen, die Kandidaten der Listen bzw bei Personenwahl die Personen dürfen !
Erstellt am 07.04.2010 um 21:08 Uhr von Schöler
Wahlwerbung bei 2 Listen auf einer Betriebsversammlung?
Der Arbeitgeber wird zu Recht fragen dürfen, warum er diese "Veranstaltung" bezahlen soll.
Von den Abstimmungsschwierigkeiten (BR>TO etc.) ganz zu schweigen...
Erstellt am 07.04.2010 um 22:01 Uhr von peters
@schöler,
eine Betriebsversammlung muss viermal im Jahr stattfinden und vom Arbeitgeber bezahlt werden. Es spricht auch nix dagegen, wenn die Kandidaten im Vorfeld oder in der Pause Handzettel verteilen oder einen Infostand aufbauen. Dem Arbeitgeber sollte es lieber sein, wenn das an dem Tag stattfindet, wo eh Betriebsversammlung ist, als dass ansonsten über etliche Tage lang im Betrieb Wahlkampf gemacht wird.
Erstellt am 07.04.2010 um 22:14 Uhr von nicoline
peters,
*im Vorfeld oder in der Pause Handzettel verteilen oder einen Infostand aufbauen.*
das würde ich auch ok finden, aber:
*während der Betriebsversammlung Wahlpropaganda zu betreiben?*
da muss ich Schöler Recht geben.
Erstellt am 07.04.2010 um 22:37 Uhr von peters
Wäre die Frage, was man unter Propaganda versteht. Wenn es eine Diskussionsrunde zu aktuellen Themen gibt und die Kandidaten beteiligen sich daran und machen ihren Standpunkt deutlich- ist das schon Propaganda oder einfach nur Betriebsversammlung?
vokuhila hätte vielleicht erklären sollen, was er darunter versteht.
Erstellt am 08.04.2010 um 09:15 Uhr von Petrus
Der BR muss in der BetrVers einen Tätigkeitsbericht geben. In Wahlzeiten wird er sich dabei sicherlich ins rechte Licht rücken.
Vermutlich wird die "Neue Liste" diverse Punkte in der bisherigen BR-Arbeit finden, die sie in der Diskussion hinterfragen oder bemängeln kann...