Wahlwerbung
Hallo Wissende, zwei Wochen vor unserer BR-Wahl veranstaltet der alte BR mit seiner GW eine Betriebsversammlung, in einem Gebäude auf dem Betriebshof. Eingeladen ist auch die GL. Es sind zwei Listen zur BR-Wahl ausgehängt, ergo die Personen vom alten BR und die unsere. Ist es erlaubt, während der Betriebsversammlung Wahlpropaganda zu betreiben? Bitte bei Antworten evtl. immer den entsprechenden § dazu, Danke. Vielen Dank für`s Denken für mich...;-) Gruß vokuhila
Community-Antworten (6)
07.04.2010 um 16:02 Uhr
Na klar kann man Wahlwerbung machen, das man Wahlpropaganda betreiben darf, steht in der Kommentierung zum § 20 BetrVG. "Der AG hat daher zulässige Wahlwerbung unter Berücksichtigung der betrieblichehen Gegebenheiten zu gestatten. (...) Die Grenze ist bei einer mehr als unerheblichen Störung der Betriebsabläufe überschritten." (Erfurter, § 20 BetrVG, Rn. 3).
Nur der Wahlvorstand darf keine Werbung machen, die Kandidaten der Listen bzw bei Personenwahl die Personen dürfen !
07.04.2010 um 23:08 Uhr
Wahlwerbung bei 2 Listen auf einer Betriebsversammlung?
Der Arbeitgeber wird zu Recht fragen dürfen, warum er diese "Veranstaltung" bezahlen soll.
Von den Abstimmungsschwierigkeiten (BR>TO etc.) ganz zu schweigen...
08.04.2010 um 00:01 Uhr
@schöler,
eine Betriebsversammlung muss viermal im Jahr stattfinden und vom Arbeitgeber bezahlt werden. Es spricht auch nix dagegen, wenn die Kandidaten im Vorfeld oder in der Pause Handzettel verteilen oder einen Infostand aufbauen. Dem Arbeitgeber sollte es lieber sein, wenn das an dem Tag stattfindet, wo eh Betriebsversammlung ist, als dass ansonsten über etliche Tage lang im Betrieb Wahlkampf gemacht wird.
08.04.2010 um 00:14 Uhr
peters, im Vorfeld oder in der Pause Handzettel verteilen oder einen Infostand aufbauen. das würde ich auch ok finden, aber:
während der Betriebsversammlung Wahlpropaganda zu betreiben? da muss ich Schöler Recht geben.
08.04.2010 um 00:37 Uhr
Wäre die Frage, was man unter Propaganda versteht. Wenn es eine Diskussionsrunde zu aktuellen Themen gibt und die Kandidaten beteiligen sich daran und machen ihren Standpunkt deutlich- ist das schon Propaganda oder einfach nur Betriebsversammlung?
vokuhila hätte vielleicht erklären sollen, was er darunter versteht.
08.04.2010 um 11:15 Uhr
Der BR muss in der BetrVers einen Tätigkeitsbericht geben. In Wahlzeiten wird er sich dabei sicherlich ins rechte Licht rücken. Vermutlich wird die "Neue Liste" diverse Punkte in der bisherigen BR-Arbeit finden, die sie in der Diskussion hinterfragen oder bemängeln kann...
Verwandte Themen
Wahlwerbung in Nähe des Wahllokals
ÄlterHallo miteinander, im Wahllokal darf sich nach meiner Kenntnis ja keine Wahlwerbung befinden. Was ist mit Wahlwerbung außerhalb des Wahllokals? Hintergrund: Neben dem Wahllokal befindet sich die Tü
Wahlwerbung - in welcher Form ist die erlaubt?
ÄlterIn welcher Form darf Wahlwerbung von den Kandidaten in der Firma gemacht werden. Bei uns hat sich ein Kandidat ausgestempelt, d.h. in seiner Freizeit ist er durch die Büroräume gegangen und hat sich
Darf eine Wahlwerbung neben einer Wahliste aughängt werden ?
Älterdarf neben einer Wahlliste direkt eine Wahlwerbung mit fotos für diese Wahlliste aufgehängt werden?braucht man dafür eine erlaubnis? wenn diese form der wahlwerbung nicht erlaubt ist,wird die entspr
Werbung für die Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand. Erlaubt?
ÄlterGoogle hat mir leider nicht geholfen. Der aktuelle Betriebsrat würde gerne mit Plakaten auf die Betriebsratswahl 2014 aufmerksam machen - also Werbung für die Beteiligung an der Betriebsratsarbeit mac
Ab welchem Zeitpunkt kann ich Wahlwerbung machen
ÄlterGuten Tag, ich wollte mal fragen, ab wann ich Wahlwerbung betreiben kann? Da man auf die Chancengleichheit achten muss. Bei uns hat sich ein Wahlvorstand gebildet und es ist bekannt, dass jetzt Ende