Hallo Wissende,
zwei Wochen vor unserer BR-Wahl veranstaltet der alte BR mit seiner GW eine Betriebsversammlung, in einem Gebäude auf dem Betriebshof.
Eingeladen ist auch die GL.
Es sind zwei Listen zur BR-Wahl ausgehängt, ergo die Personen vom alten BR und die unsere.
Ist es erlaubt, während der Betriebsversammlung Wahlpropaganda zu betreiben?
Bitte bei Antworten evtl. immer den entsprechenden § dazu, Danke.
Vielen Dank für`s Denken für mich...;-)
Gruß
vokuhila