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Wahlwerbung

V
vokuhila
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wissende, zwei Wochen vor unserer BR-Wahl veranstaltet der alte BR mit seiner GW eine Betriebsversammlung, in einem Gebäude auf dem Betriebshof. Eingeladen ist auch die GL. Es sind zwei Listen zur BR-Wahl ausgehängt, ergo die Personen vom alten BR und die unsere. Ist es erlaubt, während der Betriebsversammlung Wahlpropaganda zu betreiben? Bitte bei Antworten evtl. immer den entsprechenden § dazu, Danke. Vielen Dank für`s Denken für mich...;-) Gruß vokuhila

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Community-Antworten (6)

T
Taurus

07.04.2010 um 16:02 Uhr

Na klar kann man Wahlwerbung machen, das man Wahlpropaganda betreiben darf, steht in der Kommentierung zum § 20 BetrVG. "Der AG hat daher zulässige Wahlwerbung unter Berücksichtigung der betrieblichehen Gegebenheiten zu gestatten. (...) Die Grenze ist bei einer mehr als unerheblichen Störung der Betriebsabläufe überschritten." (Erfurter, § 20 BetrVG, Rn. 3).

Nur der Wahlvorstand darf keine Werbung machen, die Kandidaten der Listen bzw bei Personenwahl die Personen dürfen !

S
Schöler

07.04.2010 um 23:08 Uhr

Wahlwerbung bei 2 Listen auf einer Betriebsversammlung?

Der Arbeitgeber wird zu Recht fragen dürfen, warum er diese "Veranstaltung" bezahlen soll.

Von den Abstimmungsschwierigkeiten (BR>TO etc.) ganz zu schweigen...

P
peters

08.04.2010 um 00:01 Uhr

@schöler,

eine Betriebsversammlung muss viermal im Jahr stattfinden und vom Arbeitgeber bezahlt werden. Es spricht auch nix dagegen, wenn die Kandidaten im Vorfeld oder in der Pause Handzettel verteilen oder einen Infostand aufbauen. Dem Arbeitgeber sollte es lieber sein, wenn das an dem Tag stattfindet, wo eh Betriebsversammlung ist, als dass ansonsten über etliche Tage lang im Betrieb Wahlkampf gemacht wird.

N
nicoline

08.04.2010 um 00:14 Uhr

peters, im Vorfeld oder in der Pause Handzettel verteilen oder einen Infostand aufbauen. das würde ich auch ok finden, aber:

während der Betriebsversammlung Wahlpropaganda zu betreiben? da muss ich Schöler Recht geben.

P
peters

08.04.2010 um 00:37 Uhr

Wäre die Frage, was man unter Propaganda versteht. Wenn es eine Diskussionsrunde zu aktuellen Themen gibt und die Kandidaten beteiligen sich daran und machen ihren Standpunkt deutlich- ist das schon Propaganda oder einfach nur Betriebsversammlung?

vokuhila hätte vielleicht erklären sollen, was er darunter versteht.

P
Petrus

08.04.2010 um 11:15 Uhr

Der BR muss in der BetrVers einen Tätigkeitsbericht geben. In Wahlzeiten wird er sich dabei sicherlich ins rechte Licht rücken. Vermutlich wird die "Neue Liste" diverse Punkte in der bisherigen BR-Arbeit finden, die sie in der Diskussion hinterfragen oder bemängeln kann...

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