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Personlichkeitswahl geplant - was ist wenn doch eine zweite Liste kommt?

T
Teutone
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Bislang ist in unserem Betrieb immer Persönlichkeitswahl gelaufen was auch meiner Meinung nach im Interesse der Belegschaft ist. Was passiert eigentlich, wenn im letzten Moment eine zweite Liste mit allen nötigen Stützunterschriften eingereicht wird und es doch zur Listenwahl kommt ? Kann sich in diesem Fall die erste Liste, die eigentlich für eine Persönlichkeitswahl stand, noch neu organisieren und verändern sich dann noch mal die Fristen? Unser Wahlvorstand der einen Chrashkurs gemacht hat war sich hier nicht einig! Danke !

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Community-Antworten (3)

B
BMW

04.12.2005 um 16:59 Uhr

Hallo Teutone Sobald die Neuwahl eingeleitet ist läuft die Frist. Wenn im letzten Moment eine zweite Liste mit allen nötigen Stützunterschriften eingereicht wird, ist es eine Listenwahl. Solange deine Liste noch nicht dem Wahlvorstand eingereicht wurde könnt ihr diese so lange ändern wie ihr dieses für richtig erachtet und könntet auch noch eine 3 oder 4 te usw Liste aufmachen! Gruß BMW

B
Bomber

04.12.2005 um 18:03 Uhr

Kommt auf die Firmengröße an

Wenn das vereinfachte Wahlverfahren zwischen dem Wahlvorstand und dem Arbeitgeber vereinbart ist, findet immer eine Persönlichkeitswahl statt. Eine Listenwahl ist nicht möglich. Das geht aber nur in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmer/Innen.

R
Ralf

15.12.2005 um 19:33 Uhr

Eine Liste zu ändern auf der bereits Stützunterschriften stehen dürfte meines Wissens nicht Rechtens sein!

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