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Corona - Test

M
MiCap11082014
Apr 2021 bearbeitet

Guten Abend,

Unser AN hat eine Corona - Test Pflicht eingeführt!

BR ist informiert hat aber nicht zugestimmt !

Paragraph 87 Ordnung im Betrieb hätte doch über BR laufen müssen oder ?

Danke

581024

Community-Antworten (24)

C
celestro

14.04.2021 um 23:29 Uhr

"Grundsätzlich kann der Arbeitgeber ohne konkreten Anlass keinen Corona-Schnelltest verlangen. Eine körperliche Untersuchung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und ist ohne Einwilligung des Einzelnen unzulässig. Der Persönlichkeitsschutz des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet es, dass nur solche Maßnahmen hingenommen werden müssen, die notwendig und geeignet sind, um eine Ansteckungsgefahr auszuschließen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Durchführung des Tests hat. Das ist insbesondere bei Tätigkeiten mit engem Personenkontakt und hohem Infektionsrisiko für Dritte anzunehmen, wie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zu-Corona-Tests-am-Arbeitsplatz0~.html"

es wäre also mMn auch egal, wenn der BR zugestimmt hätte. Eine solche Regelung könnten weder AG, noch AG und BR überhaupt beschließen.

M
MiCap11082014

15.04.2021 um 00:30 Uhr

Danke für die schnelle Rückmeldung ????

E
Erbsenzähler

15.04.2021 um 11:56 Uhr

M
MiCap11082014

15.04.2021 um 12:36 Uhr

Testpflicht anzubieten aber nicht das der AN muss ! Oder ? So habe ich es gelesen ...

C
celestro

15.04.2021 um 12:37 Uhr

nein, die Testpflicht kommt laut Deinen Links nicht. Beschlossen wurde, dass der AG Tests anbieten muss. Daran kann der BR nicht rütteln. Aber er kann mit dem AG über die Ausgestaltung des Angebotes verhandeln.

M
MiCap11082014

15.04.2021 um 13:06 Uhr

Genau so habe ich es auch gelesen... Der BR wird jetzt zum Schutz aller zustimmen...

Allerdings mit Bauchschmerzen da ja Gesetzlich kein Muss!

AG Droht AN dann nicht arbeiten zu lassen... ;(

C
celestro

15.04.2021 um 13:33 Uhr

"Der BR wird jetzt zum Schutz aller zustimmen..."

Die Zustimmung geben zu ... was? Wie schon gesagt:

"Eine körperliche Untersuchung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und ist ohne Einwilligung des Einzelnen unzulässig. Der Persönlichkeitsschutz des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet es, dass nur solche Maßnahmen hingenommen werden müssen, die notwendig und geeignet sind, um eine Ansteckungsgefahr auszuschließen."

sofern also nicht die oben genannte Ausnahme zum Tragen kommt, wäre eine solche Maßnahme mMn klar rechtswidrig.

M
MiCap11082014

15.04.2021 um 14:28 Uhr

Ansteckungsgefahr ist durch die Pandemie gegeben.

Somit auch erforderlich... könnte man doch auch so lesen ?

C
celestro

15.04.2021 um 14:34 Uhr

Nein! Wenn ein positives Testergebnis gefunden werden würde, hat man sich ja schon angesteckt.

Deshalb ja auch der Zusatz: "Eine Ausnahme gilt, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Durchführung des Tests hat. Das ist insbesondere bei Tätigkeiten mit engem Personenkontakt und hohem Infektionsrisiko für Dritte anzunehmen, wie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen."

E
EDDFBR

15.04.2021 um 16:50 Uhr

Zitat: "Genau so habe ich es auch gelesen... Der BR wird jetzt zum Schutz aller zustimmen...

Allerdings mit Bauchschmerzen da ja Gesetzlich kein Muss!

AG Droht AN dann nicht arbeiten zu lassen... ;("

Es kommt nur eine Pflicht für Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmer mindestens wöchentlich einen Corona-Test anzubieten.

Da die Annahme freiwillig ist, und derzeit jede Maßnahme, die zur Kontrolle der Pandemie führt, erstmal grundsätzlich begrüßenswert ist, sehe ich nicht wo der BR da Bauchschmerzen haben sollte.

Allerdings, der Zusatz "AG droht AN dann nicht arbeiten zu lassen ..." das klingt für den AN schlimm, ist es aber im rechtlichen Sinne nicht. Da es keine Testpflicht für AN gibt, kann der AG hieraus auch keine Rechtsfolgen ableiten. D.h. wenn er dann die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annehmen will, gerät er in Annahmeverzug und muss das Arbeitsentgelt trotzdem weiterzahlen. Der AN selbst ist fein raus, er braucht nicht zu arbeiten, erhält aber sein Gehalt.

R
Rakshazar

15.04.2021 um 18:31 Uhr

@EDDFBR "Allerdings, der Zusatz "AG droht AN dann nicht arbeiten zu lassen ..." das klingt für den AN schlimm, ist es aber im rechtlichen Sinne nicht. Da es keine Testpflicht für AN gibt, kann der AG hieraus auch keine Rechtsfolgen ableiten. D.h. wenn er dann die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annehmen will, gerät er in Annahmeverzug und muss das Arbeitsentgelt trotzdem weiterzahlen. Der AN selbst ist fein raus, er braucht nicht zu arbeiten, erhält aber sein Gehalt."

Ganz so einfach muss es nicht sein, es könnte sehr wohl für den AN ungemütlich werden...

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/pflicht-zu-coronatests-in-unternehmen_76_539438.html

M
Moreno

16.04.2021 um 10:26 Uhr

Rakshazar das gilt doch nur für angeordnete Test bei Corona Symptome. Und nicht für Test bei Personal ohne Symptome!

R
Rakshazar

16.04.2021 um 14:46 Uhr

@moreno das ist nicht richtig. "Auch in Bezug auf Mitarbeiter, die in Kontakt mit einer Verdachtsperson gekommen sind, wäre ein verpflichtender Test wohl möglich"

Ergänzend dazu vom Fachanwalt für Arbeitsrecht https://youtu.be/Bv6rDI-ecrQ

M
Moreno

16.04.2021 um 18:04 Uhr

Woher will der AG dies denn wissen? Es sei denn jemand arbeitet mit einem zusammen der positiv schnell getestet wurde! Aber darum geht es hier auch nicht!

R
Rakshazar

17.04.2021 um 13:58 Uhr

@moreno Ganz einfach, ich muss schon darauf hinweisen. Wenn dadurch dritte gefährdet werden können (was bei Corona ja der Fall ist) muss ich dieses anzeigen.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ansteckende-krankheit-was-der-arbeitnehmer-mitteilen-muss_76_130282.html

M
Moreno

17.04.2021 um 15:32 Uhr

Dann zeig Du mal an......

R
Rakshazar

17.04.2021 um 18:26 Uhr

Ziemlich fahrlässig von dir, so etwas dann nicht anzuzeigen...Du begibst also vorsätzlich deine Kollegen in Gefahr? Ganz großes Kino. Dich braucht man als Kollegen definitiv nicht!

C
celestro

17.04.2021 um 19:07 Uhr

"Auch in Bezug auf Mitarbeiter, die in Kontakt mit einer Verdachtsperson gekommen sind, wäre ein verpflichtender Test wohl möglich"

Nein!

Natürlich ist es richtig, das man einen Test machen sollte, wenn man in Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person gewesen ist. Also z.B. wenn die Warnapp ein hohes Risiko ausweißt oder man vor 1 Woche mit jemandem lange zusammen war, der jetzt positiv getestet wurde.

Aber eine Pflicht dazu gibt es nicht und es müsste auch niemand seinen AG davon unterrichten (auch wenn es sicher sinnvoll wäre).

M
Moreno

17.04.2021 um 19:16 Uhr

Rackeldackel der Stasimann lolll

R
Rakshazar

17.04.2021 um 19:19 Uhr

Lest ihr die Links die hier gepostet werden eigentlich? Was ihr behauptet ist gefährliches Halbwissen.

M
Moreno

17.04.2021 um 19:25 Uhr

Rackeldackel die erste Antwort von Celestro ist die richtige damit war alles gesagt! Die Nachverfolgung von Corona ist die Aufgabe des Gesundheitsamt und sicher nicht von Hilfshausmeistern!

R
Rakshazar

17.04.2021 um 20:12 Uhr

Nein, die Antwort von Celesto ist nicht richtig. Sie ist zwar nicht komplett falsch, aber eben auch nicht richtig. Ein Test stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, das ist richtig, aber wenn der AG einen Test zur Verfügung stellt, der nur absolut minimal in dieses Recht eingreift, dann kann der AG einen Test definitiv verlangen. Es gibt noch keine Rechtsprechung dagegen, und es ist fraglich ob diese kommt. Das Interesse des AG für den Schutz seiner Angestellten und seiner Firma ist da höher als der kleine Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Aber es müssen eben "seichte" Tests sein (Nur ganz vorne in der Nase, evtl. Spuck- oder Gurgeltest)

https://youtu.be/Bv6rDI-ecrQ

C
celestro

17.04.2021 um 20:14 Uhr

"Lest ihr die Links die hier gepostet werden eigentlich?"

Falls Du:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ansteckende-krankheit-was-der-arbeitnehmer-mitteilen-muss_76_130282.html

meinst, dann solltest Du Dir den Link nochmal selbst durchlesen. Da geht es nämlich um "AN steckt sich mit ansteckender Krankheit an". Um so eine Sache geht es hier im Thema aber überhaupt nicht.

D
DummerHund

18.04.2021 um 14:34 Uhr

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