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Streichung von Kandidatenliste - durch den AG?

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TobiHH
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin BR-Mitglied und Kandidat zur BR-Wahl. Kann der AG mich unter irgendwelchen Umständen von der Liste nehmen / nehmen lassen? Einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt es nicht, zudem steht mein BR hinter mir. Ich muss mich gegen fadenscheinige Vorwürfe wehren. Der AG wirft mir letztlich das Stören des Betriebsfriedens vor.

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Community-Antworten (2)

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Hanne

31.03.2010 um 17:45 Uhr

Hallo Tobi... Der AG hat mit der Wahl überhaupt Nichts zu tun.... kann Dich nicht von der Liste nehmen. Solange Du auf der Wählerliste stehst spricht Nichts dagegen... Wenn Du kandidiert hast hast Du eh erhöhten Kündigungsschutz. Wenn die ein Problem mit Dir haben, soll die GL doch das Arbeitsgericht auffordern sich der Sache anzunehmen

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TobiHH

31.03.2010 um 18:18 Uhr

Vielen Dank, Hanne.

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