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Wahlergebnis bekannt geben (nach §13)

M
MarioL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo In BetrVG_WO §13 steht im zweiten Halbsatz "und gibt das aufgrund der Auszählung sich ergebende Wahlergebnis bekannt." Was ist damit genau gemeint?

  • die Stimmen pro Liste/Person),
  • die Reihenfolge der Gewählten (bei uns nur eine Liste, daher recht einfach).
  • die vorläufigen Mitglieder, ohne Stimmanteile

Wie soll das ganze bekannt gegeben werden? Email würde garantiert alle Wahlberechtigten erreichen.

Die Frage bezieht sich nicht auf §18. In drei Tagen ist alles klar, die Frage ist was unmittelbar nach der Stimmauszählung bekanntgegeben werden kann und muss.

Gruss Mario

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Community-Antworten (5)

D
derdermalwjlwar

31.03.2010 um 12:04 Uhr

Genau so..... zum Beispiel.

H
hftleipzig

31.03.2010 um 14:58 Uhr

Nur eine Liste?????? Dann erfolgt Personenwahl!!!

M
MarioL

31.03.2010 um 16:39 Uhr

Ja, wir machen eine Personenwahl. Aber die Frage ist immer noch unbeantwortet.

W
wiesel

31.03.2010 um 17:19 Uhr

Ihr informiert alle neu gewählten BR- Mitglieder in Briefform und macht einen Aushang an den Stellen, wo der Wahlaushang war! LG Wiesel

S
Solarkrieger

31.03.2010 um 17:33 Uhr

M.E. ist es aber bei Personenwahl nach WO§13 nicht erforderlich die entfallenen Stimmen mit anzugeben. Wir haben das auf jeden Fall nicht gemacht. Die Wahlniederschrift liegt ja im Büro des Wahlvorstandes/ BR und ist für jeden MA zur Einsicht vorzulegen.

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