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Verschmelzungsvertrag - Standort oder Betriebsteil ??

H
hezinssm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind, im Zuge einer bevorstehenden Unternehmensverschmelzung, der "übergehende" Betrieb. Unser bisheriger Standort wird dann nur noch als ein s.g. Betriebsteil bzw. Büro erscheinen. Der gewählte Betriebsrat wird lt. Verschmelzungsvertrag weiterhin im Amt verbleiben! Eine Betriebsvereinbarung wurde bisher nicht getroffen.

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich durch die andere Bezeichnung.

94501

Community-Antworten (1)

S
StuWa

28.03.2010 um 17:12 Uhr

Hallo,

im Zuge der Betriebsänderung wird regelmäßig ein Interessenausgleich und Sozialplan ausgehandelt (soweit erforderlich natürlich - wenn keiner einen Nachteil hat oder gekündigt werden muss, ist natürlich ein Sozialplan nicht erforderlich).

Der Sozialplan ist automatisch eine Betriebsvereinbarung, der Interessenausgleich (also das, was bei Euch wohl unter "Verschmelzungsvertrag" läuft) nicht. Allerdings kann der Interessenausgleich auch durch die Parteien zu einer Betriebsvereinbarung gemacht werden, indem dies vereinbart wird. Dann würde Euer AG nicht plötzlich mit § 21a BetrVG daherkommen können.

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