Hallo zusammen,

wir sind, im Zuge einer bevorstehenden Unternehmensverschmelzung, der "übergehende" Betrieb. Unser bisheriger Standort wird dann nur noch als ein s.g. Betriebsteil bzw. Büro erscheinen. Der gewählte Betriebsrat wird lt. Verschmelzungsvertrag weiterhin im Amt verbleiben! Eine Betriebsvereinbarung wurde bisher nicht getroffen.

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich durch die andere Bezeichnung.