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Listenwahl - muss der Wahlvorstand das erklären

W
wahlvorstandneu
Jan 2019 bearbeitet

Die BR-Wahl ist eine Listenwahl. Das Verfahren der Sitzverteilung bei Listenwahl ist nicht jedem Wähler klar. Muss der Wahlvorstand das Verfahren den Kolleginnen und Kollegen erläutern?

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Community-Antworten (7)

T
Tanzbär

26.03.2010 um 15:11 Uhr

Wenn einer dazu Fragen hat, dann sollte man das auch erklären. Ist doch kein Geheimnis! Macht ein konkretes Beispiel am schwarzen Brett und gut.

W
wahlvorstandneu

26.03.2010 um 15:13 Uhr

und kann das nicht eventuell als Wahlbeeinflussung ausgelegt werden?

T
Tanzbär

26.03.2010 um 15:15 Uhr

Hä? .....................

A
auchneuhier

26.03.2010 um 15:21 Uhr

wenn es die erste BR-Wahl in dem Unternehmen ist, stellt sich die Frage ob und wie der Wahlvorstand solche Infos an die MA weiter komunizieren soll. und dann auch ohne einen auf den Deckel zu bekommen.

T
Tanzbär

26.03.2010 um 15:58 Uhr

Das ist kein Geheimnis, von jedem nachzuvollziehen und sollte auch kommuniziert werden.

P
Petrus

26.03.2010 um 16:23 Uhr

Der Wahlvorstand übersetzt doch nur Wahlausschreiben und Wahlordnung (die ja aushängen/-liegen) aus Fachchinesich (oder Juristendeutsch) in "normale Sprache". Genauso, wie er es in Fremdsprachen übersetzt, wenn notwendig. Was beeinflusst da unerlaubt? Dass MA ohne juristisches Fachwissen oder perfekte Deutschkenntnisse auch an der Wahl teilnehmen ist nicht unerlaubt, sondern gewünscht!

S
Schräglage

29.03.2010 um 12:24 Uhr

Hallo wahlvorstandneu, die Nummer mit der Wahlbeeinflussung ist genau das Problem. Wir haben das auf einem Seminar zur Wahl (ich war selbst gerade Vors. d. WV) diskutiert und es gibt keine allgemeingültige Antwort. In Deiner zweiten Frage sprichst Du präzis das Problem an und antwortest Dir damit fast selbst: es ist Auslegungssache und vom Einzelfall abhängig, ob der Vorwurf einer Wahlbeeinflussung gerechtfertigt sein kann. Aus BetrVG und WO ergibt sich keinerlei Verpflichtung des WV, den Kollegen was zu erklären. Daher kann bestritten werden, ob er das überhaupt darf. Unstrittig ist hingegen, dass der amtierende BR und alle Kandidaten über das Wahlverfahren informieren dürfen. Sollte Personalunion bestehen, ist besonders wichtig, vorsichtig zu sein. Ich hatte genau das, weil ich selbst im BR war und bin. Trotzdem hab ich eine Präsentation dazu gemacht (es war bei uns zum ersten Mal Listenwahl) und auf einer (sowieso fälligen) BV gehalten. Bei der Erstellung der BV galt natürlich besondere Vorsicht, aber trotzdem wärs mir lieber gewesen, wenn es jemand anders gemacht hätte - aber jemand muss es ja machen. Blöderweise ist es natürlich gerade der WV, der sich am meisten mit dem Wahlverfahren beschäftigt. Unser Seminarleiter hat von Rechtsprechung berichtet, in denen Wahlen erfolgreich angefochten worden sind, weil "Informationen" des WV wahlbeeinflussend waren. Je nachdem, wie bei Euch die Lage ist, wäre also zu entscheiden, ob es ein Risiko darstellt, wenn der WV selbst informiert.

Hope this helps :)

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