Erstellt am 26.03.2010 um 13:34 Uhr von Forentroll
Hallo,
der Wahlleiter wird vom tagenden Gremium eingesetzt. Hier folgender Vorschlag: Der Älteste wird Wahlleiter, wenn er nicht den BRV machen will.
Der Wahlleiter übergibt nach der Wahl des BVRs an diesen. Der übernimmt die weiteren Wahlen.
Erstellt am 26.03.2010 um 13:39 Uhr von DerDenker
Hallo @KlausCM!
Ihr seid alle neu als BR - also noch nie BR-Mitglied gewesen? Dann vorweg schon mal: besucht unbedingt die Grundlagen-Seminare der W.A.F. oder eines ähnlichen anerkannten Instituts - sonst steht ihr bei eventuell notwendigen juristischen Schritten z.B. vor dem Arbeitsgericht dumm da.
Nun zu Deiner Frage: Ihr wählt die genannten Posten in Eurer konstituierenden Sitzung unter Euch mit einfacher Stimmenmehrheit. Nachdem dies geschehen ist, werden Euch die Unterlagen vom Wahlleiter übergeben.
Wichtig ist: von jeder Eurer Sitzungen macht Ihr ein schriftliches Protokoll mit Anwesenheitsliste, auf der jedes Mitglied seine Anwesenheit per Unterschrift dokumentiert (auch Zeit: von-bis).
Während der zweiten Sitzung nach der konstituierenden solltet Ihr Euch wie gesagt um extern organisiertes Grundlagenwissen bemühen. Schaut Euch an, was dazu so an Lehrgängen geboten wird. Wichtig ist zunächst "Betriebsverfassunggesetz Teil 1" und dann die Lehrgänge "Arbeitsrecht Teil 1 bis 3". Einen guten Leitfaden dafür bietet das Unternehmen, an dessen Forum Ihr Euch hier gewandt habt.
Erstellt am 26.03.2010 um 15:11 Uhr von Wicki
Der Wahlleiter leitet die Wahl des BRV und seines Stellvertreters, erst danach übergibt er die Wahlunterlagen an den BRV, der dann die Freistellungslistenwahl leitet. Nachdem der BRV und Stelli gewählt wurde, hat der Wahlleiter, es sei denn er ist selber BR, den Raum zu verlassen und der WA hat seine Schuldigkeit getan.