Erstellt am 26.03.2010 um 12:45 Uhr von hftleipzig
Er muss mindestens eine GÜLTIGE Stimme bekommen.
Mehr als 50% gibt es nur bei einer Stichwahl und dann bezieht sich diese Zahl auf die abgegebenen Stimmen.
Erstellt am 26.03.2010 um 12:47 Uhr von Schräglage
schaustu § 22 Wahlordnung zum BetrVG Ermittlung der Gewählten.
Nachdem die Sitze für das Geschlecht in der Minderheit bedient sind, ziehen alle weiteren in Reihenfolge ihrer Stimmen ein, bei Stimmengleichheit wird gelost.
Theoretisch kann 1 Stimme zum Einziehen reichen.
Ganz formal ist ein Kandidat erst dann gewählt, wenn der Wahlvorstand ihn/sie schriftlich benachrichtigt hat und dann die Bekanntmachung der gewählten orndungsgemäß war.
Du machst mir Angst...