Wiedereingliederungsgespräch
Hallo Leute, ich habe einen Kollegen mit einem GdB von 30. Derzeit bin ich dabei bei der AfA die Gleichstellung durchzuboxen. Nun möchte der AG in den nächsten Tagen ein Wiedereingliederungs/BEM Gespräch führen, weil er über 6 Wochen hinaus krank war. Bei Schwerbehinderung und bereits erfolgter Gleichstellung bin ich als SBV klar bei dem Gespräch dabei. Aber momentan ist er ja keines von beiden. Wie sieht es da aus mit meiner Teilnahme am Gespräch. Vom Gefühl her würde ich ich sagen, trotzdem teilnehmen.Wie seht ihr das?
Community-Antworten (1)
26.03.2010 um 11:25 Uhr
Hallo Sarmale,
der Kollege gilt weder als schwerbehindert noch als gleichgestellt. So lange dieses nicht zutrifft kannst du nicht als Schwerbehindertenvertreter teilnehmen. Es sei denn ihr hätten einen entsprechenden Passus in eurem BEM. Oder du bist BRM.
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