bei Personenwahl zusammenstellen von verschiedenen Listen zulässig?
Wir sind ein Betrieb mit 96 wahlberechtigten Angestellten. Da wir an unterschiedlichen Standorten arbeiten, liegt jetzt an jedem Standort eine Wahlliste aus mit dem Standort als Kennwort. Auf Nachfrage, ob wir eine Listenwahl haben wurde dies verneint und es wurde erklärt, daß die Listen dann zu einer zusammengefügt werden. Ist das rechtens so?
Community-Antworten (1)
24.03.2010 um 16:11 Uhr
Killmauski, nur wenn das vereinfachte Wahlverfahren mit dem AG vereinbart wurde. Ansonsten, Listenwahl
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