Erstellt am 23.03.2010 um 19:02 Uhr von Troisdorfer
Geht er in Rente,hat sich die Betriebsratsarbeit für ihn erledigt ....
Das Arbeitsverhältnis und das Mandat des Betriebsrates enden .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 24.03.2010 um 07:23 Uhr von Paddy
.........und dann kommt ein Nachrücker für ihn dran.
Sofern ihr einen habt.
Ansonsten "Vorgezogene Neuwahlen"
Erstellt am 24.03.2010 um 07:53 Uhr von pitsieben
@ Juliurlaub,
es kommt darauf an, wie das im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist
Es kann dort z.B. heißen:
"Ohne Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat."
Wenn dieser Passus nicht drinsteht, kann der AN auch über die gesetzliche Altersgrenze arbeiten und BR-Arbeit durchführen.