Corona Selbsttest
Hallo, in Sachsen muß derzeit jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, einen Selbsttest zur Verfügung stellen. Dieser wird einmal pro Woche ausgegeben und sollte damit auch einmal die Woche durchgeführt werden, egal zu welcher Tages- und Uhrzeit. Jetzt möchte der Betriebsrat, das dieser Test zur Arbeitszeit zählt. Der Arbeitgeber weigert sich und beruft sich darauf, das die Vorschrift vom Gesetzgeber kommt und nicht durch den Arbeitgeber. Der Betriebsrat möchte nun vor die Einigungsstelle , um das Thema zu klären. Was haltet ihr davon ?
Community-Antworten (34)
02.04.2021 um 16:27 Uhr
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Selbsttests zu besorgen und anzubieten. Daraus lässt sich kaum ableiten, dass die Tests während der Arbeitszeit durchgeführt werden sollen oder müssen. Abgesehen davon dauert so ein Test ein paar Sekunden und noch mal ein paar Sekunden für das Ablesen des Ergebnis. In der Zwischenzeit könnte doch gearbeitet werden.
02.04.2021 um 18:13 Uhr
Man könnte auch sagen, die Gier schlägt Virus. Ein paar Minuten oder Sekunden seiner Zeit zu opfern, um der Allgemeinheit zu helfen, halte ich für sehr erstrebenswert. Kann es fast nicht glauben, was ich da oben Lese.
02.04.2021 um 19:31 Uhr
UliPK, so habe ich auch gedacht !
02.04.2021 um 20:53 Uhr
Anders herum wird aber auch ein Schuh daraus. Wenn der Test wirklich nur ein paar Sekunden dauert, geht einem AG aber auch nichts verloren wenn dies während der Arbeitszeit statt findet. Denn darf man sich auch nicht wundern wenn MA dieses Angebot nicht wahr nehmen. Denn noch ist es keine Pflicht. Bekommen die MA denn wenigstens einen schriftlichen Nachweis vom Ergebnis?
02.04.2021 um 21:02 Uhr
@Dummerhund Echt jetzt?
02.04.2021 um 21:12 Uhr
UliPK Was sagt mir dein "Echt jetzt"?
02.04.2021 um 21:23 Uhr
@Dummerhund, der Test wird ausgegeben und jeder Mitarbeiter kann frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er diesen Test durchführt. Danach hat er das Ergebnis auf den Teststreifen. Der Selbsttest ist zu unterscheiden vom Schnelltest. Das Ergebnis vom Selbsttest dauert ca. 15 Minuten
02.04.2021 um 21:36 Uhr
Caron15 Stelle das Prozedere jetzt mal nicht in Frage. Aber warum soll das in des MA Freizeit geschehen mit der Ausgabe der Tests. Irgendwer muss die Tests ja ausgeben. Wie lange soll der dort vor der Arbeitszeit zur Ausgabe unbezahlt stehen? Und warum können die Tests nicht beim Einstempeln der MA verteilt werden, oder ein MA geht während der Arbeitszeit rum und verteilt die Tests? Mir erschließt sich das mit der außerhalb der Arbeitszeit nicht wenn hauptsächlich der AG nur der AG nutzen daraus zieht und MA evtl nicht mal ein schriftl. Ergebnis bekommen.
Lies dazu auch mal den Thread hier im Forum:
Corona PCR Schnelltests verpflichtend? Mitbestimmung BR?
02.04.2021 um 21:38 Uhr
Möchtest du wirklich darüber eine Diskussion lostreten? Dann kann man auch verstehen, warum wir in D nichts mehr gebacken bekommen.
02.04.2021 um 22:03 Uhr
@dummerhund, der Test wird kostenlos und während der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer ausgegeben. Nur, wo der Test durchgeführt wird, ist Sache des Arbeitnehmers.
02.04.2021 um 22:08 Uhr
So beschrieben, sieht die Sache dann schon ganz anders aus. Hätte vielleicht ganz oben in deinen Eingangsthread so rein gemusst.
02.04.2021 um 22:33 Uhr
Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen den Test sogar zweimal wöchentlich durchführen. Ich finde, Arbeitgeber die verbieten den Test während der Arbeitszeit zu machen und Betriebsräte die über die Einigungsstelle nachdenken haben sich gegenseitig verdient.
03.04.2021 um 09:12 Uhr
Sorry, so ein schnelltest gehört für mich vor der Arbeit durchgeführt! Sollte der dann nämlich positiv ausfallen, könnten ohne Arbeitskollegen und Kolleginnen zu gefährden die weitere Vorgehensweise mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgesprochen werden!
03.04.2021 um 11:19 Uhr
So kommt es, dass einige Minuten durch die Instanzen wandern. Denn bevor die Einigungsstelle tätig werden kann, muss ja erst die Frage geklärt werden, ob es Arbeitszeit ist. Also Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht und dann noch europäischer Gerichtshof......
Nach Jahren - wenn sich niemand mehr dafür interessiert - kommt dann das Urteil. So schreibt man Rechtsgeschichte.
03.04.2021 um 13:26 Uhr
"Sollte der dann nämlich positiv ausfallen, könnten ohne Arbeitskollegen und Kolleginnen zu gefährden die weitere Vorgehensweise mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgesprochen werden!"
Das geht genau weswegen nicht, wenn die Zeit schon als Arbeitszeit zählt? wunder
03.04.2021 um 15:00 Uhr
Ich denke auch das Arbeitgeber die Tests, gleich welcher Art, nicht plötzlich ihre Soziale Ader entdeckt haben, sondern in erster Linie ihren Eigennutzen sehen. Wäre dem nicht so wurden sie es ja ohne Probleme dem MA das Ergebnis ja auch schriftlich geben. Deshalb ist meine persönliche Meinung das dies zur Arbeitszeit zählen sollte. Oder aber man einigt sich das Tests in der Freizeit durchgeführt wird und der AG stellt das Ergebnis schriftlich aus. So wäre Beiden gedient.
03.04.2021 um 21:09 Uhr
Dummerhund, wenn man den Arbeitgeber mit nach Hause nimmt kann das sogar funktionieren. Wenn das Testergebnis auf Toilettenpapier bestätigt wird hat es wenigstens einen Sinn. Ansonsten ist die schriftliche Bestätigung vollkommen ohne Nutzen.
03.04.2021 um 22:06 Uhr
Leute, wir reden hier von selbst Test und nicht von Schnell Test! Mir ist nicht bekannt, dass der Selbsttest auch eine Dokumentation hat! Den gibt es doch nur bei den Schnell Test. Also, sollte der Selbsttest vor der Arbeit ausgeführt werden damit der Arbeitnehmer gar nicht erst in den Betrieb kommt falls er positiv ausfällt!
03.04.2021 um 23:36 Uhr
"Nur bei Testpflicht findet der Test während der Arbeitszeit statt
Werden die Tests auf freiwilliger Basis angeboten, wird die Testung nicht als Arbeitszeit angesehen. Sind die Test angeordnet, sind sie als Teil der Arbeitszeit zu vergüten.
04.04.2021 um 10:13 Uhr
Sorry aber ich verstehe die Aufregung nicht. Der Test wird durch den Arbeitgeber an die Mitarbeiter ausgegeben. Das diese Ausgabe außerhalb der Arbeitszeit gemacht wird steht nirgendwo. Wann der Mitarbeiter den Test macht ist ihm überlassen. Also ist es auch ihm überlassen ob er ihn während der Arbeitszeit macht. Wenn er sich dazu entscheidet ihn nach Feierabend zu machen, ist es Freizeit. Etwas anderes würde dem Gesetz widersprechen. Den die notwendige Zeit ist weder vom Arbeitgeber angeordnet noch von BR genehmigt. Der Arbeitgeber sagt hier sogar deutlich das er nicht bereit ist Mehrarbeit und Überstunden zu akzeptieren.
04.04.2021 um 12:32 Uhr
BR Hamburg. Der Arbeitgeber kann also nicht verlangen, dass während der Arbeitszeit gearbeitet wird?
04.04.2021 um 15:48 Uhr
Der Test ist NICHT Pflicht für den AN. Der AG ist Nur verpflichtet Tests auszugeben. Woher soll nun bitte die Pflicht kommen dass der AG hier für die Zeit des Tests aufkommt
04.04.2021 um 16:48 Uhr
@ganther, das entspricht auch meiner Meinung. Der AG weisst den Test nicht an, sondern der Gesetzgeber. Er gibt ihn nur aus.
04.04.2021 um 19:02 Uhr
Und selbst der Gesetzgeber verpflichtet den Mitarbeiter nicht. Es wird empfohlen aber es ist keine Pflicht
04.04.2021 um 20:32 Uhr
sorry, wir reden doch hier über ungefähr 2 Minuten die für den Selbsttest benötigt wird! Wenn ich den zu Hause durchführe, will ich das wirklich bei meinem Arbeitgeber geltend machen?? Unglaublich!!
04.04.2021 um 22:16 Uhr
@SBV Frank Tja, ich habe es ja vorausgesagt. Ist wirklich nicht zu glauben was hier für ein Fass aufgemacht wird.
05.04.2021 um 12:40 Uhr
@SBV Frank @UlliPK Es ist doch keiner gezwungen an einer Diskussion hier teil zu nehmen. Hier kann man sich dann einen Thread raus suchen wo man mit Diskutieren möchte. Im übrigen dauert der Test nicht nur 2 Minuten. Bis das Endergebnis Sichtbar erscheint dauert es weitere 15 Minuten Wartezeit. Ich habe zwar schon beide Impfungen hinter mir, habe dennoch hier ein Schnelltest vor liegen. Und nichts desto trotz, auch für den AG sind es dann nur 2 Min. Und daher kann man dar legen, das man zwar nicht muss, aber man kann es auch anders Regeln; zumal es der AG ja noch als freiwillige soziale Leistung steuerlich absetzen könnte. Als Anmerkung. Wir haben uns mal mit dem AG gute 8 Wochen über täglich 6 Min Arbeitszeit gestritten, wo selbst der AG nach Abschluss dann sagte das wir gute Arbeit geleistet haben.
05.04.2021 um 12:59 Uhr
@Dummer Hund, steht irgendwo geschrieben, dass du während der Wartezeit auf das Ergebnis nicht arbeiten darfst?? Du solltest dich außerdem einmal mit den drei Tests (selbsttest, Schnelltest und PCR Test) beschäftigen!! Ich glaube nicht, dass du einen schnelltest bei dir liegen hast oder gehörst du zu dem geschulten Personal die einen Schnelltest durchführen dürfen?? Mein AG gibt morgen (soweit sie dann vorhanden sind) freiwillige Selbsttest an uns raus. Wir wurden gebeten, diese Zuhause durchzuführen damit im Falle eines positiven Ergebnisses wir nicht am Arbeitsplatz schon andere Kolleginnen und Kollegen gefährden! Das macht für mich Sinn und ist völlig nachvollziehbar!!
05.04.2021 um 15:14 Uhr
@Dummerhund Mir ging es hierbei mehr um das Grundsätzlich Moralische verhalten. Hier wird um ein paar Sekunden, von mir aus auch 2 Minuten, Test gestritten. Der Test ist ja nicht nur für den AG wichtig um eine Verbreitung innerhalb des Betriebes zu verhindern, er gibt ja auch demjenigen der sich selber testet, ein gewisses maß an Sicherheit. Er gibt auch der Allgemeinheit ein gewisses Maß an Sicherheit.
Dein Beispiel der, "täglich 6 Min Arbeitszeit gestritten" passt hier auch nicht so wirklich Da geht es dann am Ende des Monats um 2 Stunden und nicht um, wenn normal getestet wird, nicht einmal 4 - 8 Minuten im Monat. Wobei es dabei wohl kaum um die Vermeidung oder nicht Verbreitung eines Virus gegangen sein dürfte. Oder anders ausgedrückt, um die Bekämpfung einer Pandemie.
Im Grunde halte ich eine solche Diskussion für Moralisch verwerflich, alle leiden, auf die ein oder andere Art, unter dem Virus aber sobald der AG, wenn auch gesetzlich, ins Spiel kommt wird erst einmal nach der Bezahlung gerufen.
Dem, was SBV Frank geschrieben hat, kann man nur zustimmen.
05.04.2021 um 15:35 Uhr
@UliPK danke, das seh ich genauso!
05.04.2021 um 23:39 Uhr
@SVB Frank Nur zur Info. Ich selber bin zwar schon 2 mal geimpft, habe mich aber durchaus auch mit den verschiedenen Testmöglichkeiten befasst. Ich habe geschrieben das ich so einen Test vorliegen haben, dann kann ich nur den Selbsttest wie im Eingangsthread benannt gemeint habe. Und im Moment des schreibens hatte ich die Gebrauchsanweisung offen vor mir liegen. @UlliPK Deine moralischen Bedenken in Ehren, bin ich was das Betrifft voll bei dir. In meinen vielen Jahren als Interessenvertreter, habe ich aber gelernt dieses außen vor zu lassen. BR Arbeit ist mit unter auch ein knallhartes Geschäft. Wenn du die Diskussion darüber als verwerflich betrachtest, würde das selbe dann nicht auch schon bei der Erstellung des Thraeds so sein? Die Frage wie denkt ihr darüber?
Ich hänge hier zu hause fest seit einer Zeit da war Corona noch gar nicht aktuell. Und auch ich bin froh wenn die Zahlen wieder Bergab gehen. Und wenn ich zu sagen hätte ich würde für 2 Monate komplett alles dicht machen und jeder der gegen irgendwas verstößt einen kompletten Monatslohn als Strafe aufbürden. Was das angeht bin ich radikal. Das mal zu meiner persönlichen Meinung. Ich habe aber auch die Meinung das man Betriebsräte aufzeigen sollte schon jetzt, wenn die Möglichkeit besteht, mit dem AG Regelungen zu treffen und nicht erst dann wenn die Testpflicht beschlossen wird...... und das wird irgendwann kommen. Heißt Brunnen abdecken bevor jemand rein fällt. Deshalb finde ich weder die Anfrage hier noch die Diskussion für verwerflich.
06.04.2021 um 00:34 Uhr
"wenn die Möglichkeit besteht, mit dem AG Regelungen zu treffen und nicht erst dann wenn die Testpflicht beschlossen wird...... und das wird irgendwann kommen."
Was gibt es da zu regeln?
"Nur bei Testpflicht findet der Test während der Arbeitszeit statt
Werden die Tests auf freiwilliger Basis angeboten, wird die Testung nicht als Arbeitszeit angesehen. Sind die Test angeordnet, sind sie als Teil der Arbeitszeit zu vergüten.
06.04.2021 um 11:18 Uhr
@celestro "Was gibt es da zu regeln?" Wenn ich mich recht Erinnere erwähnte in einem anderen Thread @ Katzbürste da schon mal § 87 Abs. 1 Nr 1 und 7 Kann aber selbst jetzt nicht weiter guggen wo da mein Taxi für entfernten Arztbesuch gleich kommt. Und ich erwähne gerne noch mal das bei freiwilligen Tests keine Pflicht auf Arbeitszeit besteht. Ich betone aber gerne noch mal das man als Betriebsrat alles versuchen sollte das es so praktiziert wird und nur wenn´s eben nicht geht, das man dann erst die Löffel hängen lässt.
06.04.2021 um 14:05 Uhr
Selbsttest für AN freiwillig. Für AG Pflicht zur Verfügungstellung. Test sollte zuhause vor Arbeitsantritt gemacht werden um bei positivem Ergebnis nicht noch die halbe Firma zu infizieren. Da auf freiwilliger Basis, keine Pflicht zur Vergütung der Testzeit.
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