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Diensttausch bei Pflegekräften

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robodoc
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in einem bayerischen Krankenhaus der Versorgungsstufe 2 (GmbH, TVöD) soll auf Wunsch einzelner Stationsleitungen als Kollektivstrafe für mangelnde Unterwürfigkeit plötzlich der Tausch von Diensten unter gleich qualifizierten Pflegekräften untersagt werden. Gibt es für derartige Ansinnen eine Rechtsgrundlage oder sind nur Zwerg-Macchiavellis am Werk ?

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Community-Antworten (6)

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delagundula

22.03.2010 um 15:47 Uhr

...selten so gelacht... Kollektivstrafe,was das denn ?

Definiere " mangelnde Unterwürfigkeit" bin sehr gespannt...

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robodoc

22.03.2010 um 16:04 Uhr

nun, es gibt beispielsweise einen Tobsuchtsanfall wenn nicht Punkt 9.00 ein vorgesüßter Kaffee mit Milch auf dem Schreibtisch von Durchlaucht steht, natürlich von einer examinierten Pflegekraft zubereitet - dies ist keine Dichtung, sondern nur eine vieler Blüten, die dieses Haus treibt !

S
StuWa

22.03.2010 um 16:31 Uhr

Klarer Fall für eine "BV Kaffee" gg

A
azrael

22.03.2010 um 17:55 Uhr

tja.. da bleibt eurem BR nur die nachfrage nach der begründung der entscheidung bzw. nach der begründung von einzelnen ablehnungen vom diensttausch. ich nehme mal an, bisher gab es da keine schwierigkeiten, daher besteht zumindest eine betriebliche übung.

betriebliche übung ist ein weites betätigungsfeld.. aber meist hat sich mit der anfrage nach der begründung, mangels masse, die sache schon erledigt.

N
nicoline

22.03.2010 um 18:05 Uhr

robodoc, in einem bayerischen Krankenhaus tja, da ticken die Uhren noch anders ;-((

ergänzend zu meinem Vorredner sollten die Beschäftigten sich ganz genau überlegen, was sie demnächst antworten, wenn sie "dienstlich", also von Ösen, um einen Diensttausch oder Einspringen gebeten werden, was sie ja sowieso nicht müßten, aber meistens doch machen, weil.............

R
robodoc

23.03.2010 um 12:22 Uhr

Hallo zusammen,

betriebliche Übung als Verteidigungsstrategie ins Feld zu führen ist wahrscheinlich zielführend. Auch wenn in Bayern die Uhren leider anders gehen, bleibt immer noch die Frage offen, worauf sich eine Stationsleitung berufen kann, wenn sie so etwas vom Zaun bricht. Selbst eine PDL muß einen konkreten Gesetzestext zitieren, wenn die Legitimität einer solchen Anweisung in Frage gestellt wird. Ich bitte um Wortmeldungen - vielen Dank!

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