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Ist diese Vorschlagsliste gültig?

H
Honour
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben. Leider bin ich selbst nicht fündig geworden. Ich habe erfahren, dass ein Kandidat auf seine Vorschlagsliste (im Betrieb: Listenwahl mit 4 Vorschlaglisten) nicht unterschrieben hat weil er während der Listenaufstellung nicht anwesend war und auf Platz 6 gestellt wurde. Er ist, wie gesagt, mit der zugewiesenen Platzierung nicht einverstanden. Dieser betreffende Kandidat war aus dem Urlaub wieder da, wo die Frist zur Nachbesserung auf der Liste bereits abgelaufen war. Heute findet die Wahl statt. Meine Frage: ist diese Liste, die heute an der Wahl teilnimmt, trotzdem gültig und darf diese gewählt werden?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

1.31306

Community-Antworten (6)

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rolfo

22.03.2010 um 12:16 Uhr

Die Liste ist demnach ungültig, der Listenführer hätte innerhalb von 3 Arbeitstagen den beanstandenden heilbaren Mangel beheben müssen.

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ridgeback

22.03.2010 um 12:27 Uhr

Honour, wurde der Listenführer über diesen Mangel informiert?

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rolfo

22.03.2010 um 12:30 Uhr

@ridgeback Hast recht mit deiner Frage, aber davon gehe ich eigentlich aus, aber wenn man das hier alles so liest würde mich auch das Gegenteil nicht wundern.

H
Honour

22.03.2010 um 13:01 Uhr

Herzlichen Dank für die schnelle Antworten!!

Zur Frage von Ridgeback: "wurde der Listenführer über diesen Mangel informiert?" Ja, der Fehler ist aufgefallen wo der Listenführer die Stützunterschriften eingeholt hat. Nicht nur dass der Listenführer selbst diesen Kandidaten mit auf Platz6 gesetzt hat, er hat die Stützunterschriften auch selbst eingeholt und ist auch noch Mitglied vom Wahlvorstand. Nach Rückkehr vom "Kandidaten auf Platz 6" hat es auch ein Gespräch zwischen denen gegeben. Wie rum man es dreht und wendet, dieser Fehler ist bekannt gewesen spätestens ab dem Zeitpunkt, wo die Stützunterschriften eingeholt wurden -> also lange vor der Wahl, die wie gesagt heute stattfindet.

Ist dies demnach ein Grund um die Wahl anzufechten oder was ist die Konsequenz daraus?

Nochmals herzlichen Dank für die Feedbacks!!

R
rolfo

22.03.2010 um 13:07 Uhr

Klarer Grund zur Wahlanfechtung, bleibt nur abzuwarten ob die Wahl angefochten wird. Gewählter BR bleibt im Amt bis dies vom Gericht geklärt wird.

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RBabcd

22.03.2010 um 15:31 Uhr

Falls Ihr noch genug Zeit habt, also ca. 6,5 Wochen, könntet Ihr alles nochmal neu durchlaufen lassen. Dann wäret Ihr auf der sicheren Seite. Abwarten, ob jemand die Wahl anfechtet, könnt Ihr auch, ist aber ggf. riskannt.

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