Leiharbeitnehmer Bewerbungen an einen bestimmten Dienstleister gebunden?
Unser Unternehmen beschäftigt eine gößere Zahl an Leiharbeitern über verschiedene Anbieter. Einer Mitarbeiterin wurde nach 2 Jahren befristung von ihrem Leiharbeitsunternehmen kein weiterer (legaler) Vertrag angeboten. Daher endete ihre Beschäftigung. Bei der Neubesetzung der Stelle hat sich diese Mitarbeiterin nun über ein anderer Leiharbeitsunternehmen wieder beworben. Nun sagt unser Unternehmen (das Entleihunternehmen), dass es diese Bewerbung nicht als Bewerbung akzeptiert, obwohkl das Angebot von einem Anbieter stammt, welches auch schon mit uns in (Verleih-)Beziehungen steht. Nun meine Frage als BR. Wenn eine Berwerbung vorliegt, ist die ehemalige Mitarbeiterin zu bevorzugen bei der Besetzung der Stelle. Kann der AG ihre Bewerbung als "nicht vorhanden" bezeichnen, obwohl die Mitarbeiterin sich über ein dem Unternehmen bekanntes Verleihunternehmen beworben hat? Danke!
Community-Antworten (3)
22.03.2010 um 13:51 Uhr
Warum ist der ehemalige MA denn zu bevorzugen?
22.03.2010 um 15:29 Uhr
interne und auch ehemalige (interne) Berwerbungen sind bei der Besetzung von Stellen zu bevorzugen
22.03.2010 um 16:45 Uhr
vacation, interne und auch ehemalige (interne) Berwerbungen sind bei der Besetzung von Stellen zu bevorzugen Wo steht das? Hier kommt doch ein Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher zustande und nicht zwischen Leiharbeitnehmern und Entleiher.
Verwandte Themen
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung
ÄlterHallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92
Zählen Leiharbeitnehmer mit zur Betriebsgröße nach §9
ÄlterMoin Moin, folgendes Problem. Im Unternehmen sind aktuell 403 Arbeitnehmer. Somit hätte der BR eine Größe von 11 Mitgliedern. Laut Schulung WAF zählen Leiharbeitnehmer jedoch nicht mit dazu. Die LE
Wie müssen wahlberechtigte Leiharbeitnehmer informiert werden?
ÄlterWir haben in Kürze bei uns auch BR Wahlen. Bei uns dürfen 45 Leiharbeitnehmer wählen. Nun habe ich einige Leiharbeitnehmer gefragt, ob sie wählen dürfen. Keiner von denen die ich gefragt habe konnten
Betriebsänderung = Berechnung Personalreduzierung incl. Leiharbeitnehmer?
ÄlterDa eine Betriebsänderung auch bei einer genügend hohen Personalreduzierung vorliegt kann, hierzu folgende Frage: Zählen bei der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Betriebsänderung auch die vorher b