W.A.F. LogoSeminare

Leiharbeitnehmer Bewerbungen an einen bestimmten Dienstleister gebunden?

V
Vacation
Nov 2016 bearbeitet

Unser Unternehmen beschäftigt eine gößere Zahl an Leiharbeitern über verschiedene Anbieter. Einer Mitarbeiterin wurde nach 2 Jahren befristung von ihrem Leiharbeitsunternehmen kein weiterer (legaler) Vertrag angeboten. Daher endete ihre Beschäftigung. Bei der Neubesetzung der Stelle hat sich diese Mitarbeiterin nun über ein anderer Leiharbeitsunternehmen wieder beworben. Nun sagt unser Unternehmen (das Entleihunternehmen), dass es diese Bewerbung nicht als Bewerbung akzeptiert, obwohkl das Angebot von einem Anbieter stammt, welches auch schon mit uns in (Verleih-)Beziehungen steht. Nun meine Frage als BR. Wenn eine Berwerbung vorliegt, ist die ehemalige Mitarbeiterin zu bevorzugen bei der Besetzung der Stelle. Kann der AG ihre Bewerbung als "nicht vorhanden" bezeichnen, obwohl die Mitarbeiterin sich über ein dem Unternehmen bekanntes Verleihunternehmen beworben hat? Danke!

60903

Community-Antworten (3)

R
rhaba

22.03.2010 um 13:51 Uhr

Warum ist der ehemalige MA denn zu bevorzugen?

V
Vacation

22.03.2010 um 15:29 Uhr

interne und auch ehemalige (interne) Berwerbungen sind bei der Besetzung von Stellen zu bevorzugen

R
ridgeback

22.03.2010 um 16:45 Uhr

vacation, interne und auch ehemalige (interne) Berwerbungen sind bei der Besetzung von Stellen zu bevorzugen Wo steht das? Hier kommt doch ein Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher zustande und nicht zwischen Leiharbeitnehmern und Entleiher.

Ihre Antwort