Hallo,

eine Frage zu Wahl:
Die Wahlordnung sagt aus, dass nur der Listenvertreter, wenn er denn oben so benannt wurde, die Liste beim Wahlvorstand einreichen kann. Er ekommt eine schriftliche Bestätigung, dass er die Liste abgegeben hat.
Was ist aber, wenn der Listenvertreter erkrankt ist und nur diese eine Liste existiert?
Wer darf die Liste dann beim Wahlvorstand abgeben?
Über Antworten wär ich dankbar.