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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrheitsliste gegen Vorschlagsliste

L
Lucya
Nov 2018 bearbeitet

BR Wahl: Guten Tag, wir haben die Vorschlaglisten ausliegen ( Mehrheitswahl) mit bisher 17 Einträgen. Nun habe ich eine Info bekommen, daß MA wohl zum Ende kurzfristig eine Vorschlagliste abgeben wollen. hier meine Frage: a) was ist mit der bisher eingetragenen Mehrheitsliste ? wird sie dann auch eine Vorschlagliste mit Listenführer der an den ersten beiden Stellen eingetragenen Mitarbeitern, so habe ich es verstanden, bin mir aber nicht sicher. b) Mitarbeiter die auf beiden Listen als Kandidaten stehen, müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Liste entscheiden auf welcher sie bleiben wollen ?? c) ebenso mit den Unterstützungsunterschriften ?, MA die kandidieren können sich auch gleichzeitig gegenseitig unterstützen mit Unterschriften ?? Für eine kurze schnelle Info wäre ich dankbar Einen schönen Tag. Lucya

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Community-Antworten (1)

K
kepdbr

22.03.2010 um 09:18 Uhr

A) ja B) Ja C)Ja, eine Zustimmungserklärung als Kandidat ist nicht zwingend auch eine Stützunterschrift

Wenn bereits das Gerücht über eine weitere Liste kursiert, würde ich von der 1. Vorschlagsliste der ziemlich weit hinten steht, Gedanken über ebenfalls eine eigene machen, sonst könnte es sein das ich Pech habe....

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