W.A.F. LogoSeminare

Wahlwerbung

E
ellamuc
Nov 2018 bearbeitet

Hallo und einen guten Morgen! Letztes Frühjahr hat es konzernintern eine Fusion zwischen 2 Betrieben gegeben - einer davon unserer. Nun gibt es neue Betriebsratswahlen - und zwar Listenwahlen, zumal wir nun knapp 400 Leute sind. Neben den beiden Listen der alten BRs haben einige Kollegen - ich mitgerechnet - eine weitere Liste aufgebaut. Wir investieren enorm viel Freizeit und Mühe, und das nun sein Monaten, um die Liste aufzubauen, und fühlen uns dennoch benachteiligt, da den anderen beiden Listen - zum Beispiel durch Freistellung des Vorstandes - ganz andere Werbemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Nun kommt hinzu, daß die beiden ehemaligen Betriebe erst in ca 3 Wochen zusammenziehen - praktisch erst einige Tage vor der Wahl. Meine Frage: In wie weit dürfen wir nach Einreichen unserer Liste Plakatwerbung machen, zumal vom Arbeitgeber noch keine Werbefläche zugewiesen wurde? Sollen wir diesen darauf ansprechen? Welche zusätzlichen Möglichkeiten haben wir? Vielen Dank für Eure Hilfe und einen gemütlichen Sonntag noch!

1.08001

Community-Antworten (1)

G
Gaucho

24.03.2010 um 00:07 Uhr

Halo ellamuc,

wir hatten ein ähnliches Problem und haben deshalb Flyer verteilt und einen Rundgang im Betrieb gemacht um uns vorzustellen und mit den Kollegenn zu sprechen. Beides ist rechtens. Es empfiehlt sich allerdings die Werbetouren nicht während der eigenen Arbeitszeit zu machen (ausstempeln)

Ihre Antwort