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Gesetzestexte für BRA

J
JuleS
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, ich habe eine Frage: Es ist aus Erfahrung möglich einen Betirebsräteausschuss zu gründen. (Flächenbetrieb mit einzelnen Standorten und Standort BR). Der sogenannte BRA setzt sich aus BR- Vorsitzenden und dessen Stellvertreter der einzelnen Standorte zusammen. Dieses Gremium arbeitet im ganzen wie ein normaler Standort BR, wählt einen Vorsitzenden und Stellvertreter. Was ich suche sind rechtliche Grundlagen in Form von Gesetzen, in denen etwas dazu geregelt ist, oder beschrieben. Im aktuellen Fitting BetrVG bin ich leider nicht fündig geworden. Und mir fallen im Moment keine passenden Gesetzestexte dazu ein. Wenn Sie mir dazu ein paar Hinweise / Tipps geben könnten, wäre das schon sehr hilfreich. Ichdanke Ihnen im voraus. mfg JuleS

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Community-Antworten (5)

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nicoline

20.03.2010 um 16:46 Uhr

ahoi pirat, ich glaube, JuleS meint etwas anderes als den BA nach § 27.

setzt sich aus BR- Vorsitzenden und dessen Stellvertreter der einzelnen Standorte zusammen.

JuleS mir ist nur die Betriebsräteversammlung nach § 53 BetrVG bekannt. Vielleicht solltest Du Dich mal bei der Gewerkschaft nach einem Betriebsräteausschuss erkundigen.

Die Jungs von google haben folgendes angezeigt: http://www.igmetall-augsburg.de/termine/termin.html?id=28132

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pirat

20.03.2010 um 20:22 Uhr

Ahoi Nico, könntest recht haben.... multipliziere meinen § X 2 und subtrahiere das Ergebnis mit 1 schwieriger als der Sicherheitscode .-)

Sorry JuleS, für Dich habe ich auch noch was... http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABetriebsr%E4teversammlung

P
Petrus

20.03.2010 um 21:02 Uhr

@Jule: Guck mal, ob Du unter den Begriffen "Gesamtbetriebsrat" oder "Konzernbetriebsrat" etwas ähnliches findest, wie Du suchst

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nicoline

21.03.2010 um 11:33 Uhr

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