Anschreiben von Personen, die die Freiumschläge nicht zurückgeschickt haben
Hallo zusammen,
ich glaube, ich habe einen großen Fehler gemacht.
Ich wollte vermeiden, dass die Kollegen, die Ihre Unterlagen noch nicht zurückgeschickt haben, die Wahl verpassen. Leider habe ich nur diejenigen per E-Mail angeschrieben, die noch nicht zurückgeschickt haben und leider auch nicht als Blind-Copy.
Mein Text:
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
von Ihnen/euch sind noch keine Wahlunterlagen zurückgekommen.
Bitte denken Sie/denkt daran, dass der Brief spätestens am xyz, den xyz im Briefkasten sein muss, damit er bis zum xyz im Wahllokal eintreffen kann. Später eingehende Stimmen sind ungültig.
Kann das ein Grund zur anfechtung der Wahl werden?
Über Informationen hierzu freue ich mich und hoffe, dass die Wahl aus diesem Grund nicht von den Kollegen angefochten wird.
Vielen Dank
mm
Community-Antworten (3)
19.03.2010 um 13:31 Uhr
woher wisst ihr denn, wer schon alles die unterlagen zurückgesandt hat? auf unseren rückantworten stehen keine absender, außer ein paar einzelne, die's selbst drauf geschrieben haben.
wir haben auch vor kurzem unsere außendienstler erinnert, aber da wurden alle angeschrieben. wir haben geschrieben, dass bereits 2/3 eingegangen ist und wir auf weitere rechtzeitige zusendugnen hoffen.
die wahl kann deswegen sicher nicht angefochten werden, aber könntet euch den unmut einiger leut eingezogen haben, die vielelciht garnicht wählen und anonym bleiben wollten.
mfg Bubie
19.03.2010 um 13:41 Uhr
woher wisst ihr denn, wer schon alles die unterlagen zurückgesandt hat?
Weil laut §24 (1) Nr.5 WO der Absender draufzustehen hat.
auf unseren rückantworten stehen keine absender,
Da hat wohl der WV seine Hausaufgaben nicht gemacht!
19.03.2010 um 14:28 Uhr
doch, haben wir gemacht und die absender auch alle brav aufgeklebt, aber einige unserer kollegen haben diese abgemacht oder leer überklebt und andere dann wieder drauf geschrieben. viele bilden sich ein, dass man sonst wüsste, wer wen gewählt hat, obwohl die stimmzettel ja in extra umschläge gepackt werden.
anhand den persönlichen erklärungen müssen wir dann abstreichen, wer überhaupt gewählt hat.
oder sollen wir die jetzt für ungültig erklären?
mfg bubie
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