Unfairer Wahlkampf
Guten Tag, ich habe eine Frage zum Wahlkampf. Da wir zum ersten Mal Listenwahl haben sind viele KollegInnen unsicher. Jetzt haben wir gehört, dass die Abteilungsleiter ihren Mitarbeitern sagen sie sollen eine bestimmte Liste wählen sonst bekommen sie schlechtere Arbeitsverträge. Können wir gegen diese unfaire Art etwas unternehmen? Vielleicht mit unserem Chef darüber sprechen oder einen Aushang machen? Gruß Oberon
Community-Antworten (2)
19.03.2010 um 09:30 Uhr
@Oberon, "bestimmte Liste wählen sonst bekommen sie schlechtere Arbeitsverträge." Diese Merkwürdigkeiten sind nicht nur als Schikane zu interpretierenden... Nach meiner Ansicht ist eine Wahlempfehlung/Drohung eine klare - unzulässige - Beeinflussung der Betriebsratswahl. § 20 Abs. 2 BetrVG sichert die freie Willensbildung der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Auszug LAG.... Als Wahlbeeinflussung ist jede Begünstigung oder Benachteiligung zu verstehen, die darauf abzielt, dass Wahlberechtigte (Arbeitnehmer des Betriebes) ihr Wahlrecht nicht nach der eigenen Willensentscheidung, sondern im gewünschten Sinne des Beeinflussenden ausüben. Dadurch soll die Integrität der Wahl geschützt werden, so das LAG Niedersachsen (Beschluß vom 01.08.2007 Aktenzeichen 12 TaBV 7/
http://www.aib-web.de/aib/News/2009/2009-09-17-Interview-BR-Wahl-Felser.php
Im Zuge der zukünftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit müsst Ihr das Gespräch mit der GL suchen.
Unzulässige Wahlbeeinflussung, mehr dazu hier... http://www.haufe.de/profirma/magazineItemDetail?editionID=1261123046.0&articleID=18
19.03.2010 um 14:35 Uhr
pirat hat recht!!! § 12 Wahlvorgang (1) Der Wahlvorstand hat geeignete Vorkehrungen für die !!!unbeobachtete Bezeichnung!!! der Stimmzettel im Wahlraum zu treffen...
die wahl ist GEHEIM, also woher will der AG wissen, wer wen gewählt hat???
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