Erstellt am 18.03.2010 um 11:08 Uhr von rolfo
Wenn die Liste mal abgegeben ist wird nichts mehr gestrichen, ausser der Stützer hat bei einer weiteren Liste unterschrieben, dann muss er nach Aufforderung durch den Wahlvorstand eine Erklärung abgeben für welche Listze saeine Unterschrift nun gilt.
Erstellt am 18.03.2010 um 11:19 Uhr von Petrus
Der MA wird (außer im von Rolfo beschriebenen Fall) nicht gestrichen.
Man muss sich eben dreimal überlegen, bevor man einmal unterschreibt. Denn nach der Unterschrift gibt es selten ein problemloses zurück. Egal, ob es bei der Unterschrift um einen Hauskredit, einen Handyvertrag oder "nur" um eine Kandidatur zum BR geht. So ist das wahre Leben.
Erstellt am 18.03.2010 um 12:52 Uhr von vokuhila
Das Problem hatte ich auch, das einer mit seiner Stützunterschrift zurückgetreten ist bevor ich die Liste abgab.
Ich habe die Unterschrift durchgestrichen, so das alles noch lesbar war und ahbe eine kurze Erklärung am ende der Liste aufgeschrieben, wie folgt:
Zu Stützunterschrift Nr.13
Der Unterzeichner hat persönlich gegenüber dem Listenverteter erklärt, das er mit seiner Unterschrift für diese Liste nicht mehr bereit steht und deshalb ist diese Unterschrift für diese Liste ungültig.
Zudem bin ich zum Wahlvorstand und habe diesen das Problem geschildert und er meinte, das wäre ok so und es wird diesbezüglich keine Probleme mit der Liste geben.
Erstellt am 18.03.2010 um 12:54 Uhr von vokuhila
Zum anderen, wenn man sich etwas kauft und unterschreibt hat man ja auch noch ein 14tägiges Rückgaberecht........also, einfach dünn durchstreichen.....viel Glück ....;-)