Gesamtbetriebsrat auf immer??
Hallo, ich bins nochmal...jetzt mal ne richtig harte Nuss !! Sind gewählte GBR´s die im Wahljahr zwar als BR wieder gewählt wurden aber als Vorsitzende nicht mehr gewählt wurden trotzdem weiterhin im GBR vertreten....!!? Ach nur noch eine bitte -grins- nur fungierte antworten...bitte
Community-Antworten (6)
17.03.2010 um 20:10 Uhr
Nach den BR-Wahlen entsenden die neu gewählten BR ihre Vertreter in den GBR.
Ach nur noch eine bitte -grins- nur fungierte antworten...bitte Wie wäre es hier, einfach doch einmal das BetrVG §§ 47 ff lesen?? Na ist das fungiert?? Es überanstrengt auch die Augen nicht, wenn man einmal als BRM einen Blick ins BetrVG macht.
Sogar das BAG hat schon per Beschluss festgestellt, dass es zu den Amtpflichten eines BRM gehört sich zu qualifizieren.
Ach ja, wegen der Überschrift: Gesamtbetriebsrat auf immer?? Es gibt keine Erbgüter, also BR usw. sind keine vererbaren Ehrenämter
17.03.2010 um 20:26 Uhr
Hallo Hannelore, habe den §47 BetrVG gelesen und nun aber nochmal finde aber nix üner ein ende der Laufzeit...gebe dir ja recht mit dem nicht vererben eines sitzes aber §49 sagt es etwas anders ... hast du einen rat....? :-) ich nicht :-(
17.03.2010 um 20:42 Uhr
@brhubi ...nur noch eine bitte -grins- nur fungierte antworten...bitte ... Gerne, aber könntest du das bitte auch leben!?!
17.03.2010 um 21:00 Uhr
@brhubi Kommentar §49 BetrVG... Die Beenigung der Mitgliedschaft im BR, hat stets das Erlöschen der Mitgliedschaft im GesBR zur Folge. Wann dies der Fall ist, sagt dir §24 BetrVG.
17.03.2010 um 21:24 Uhr
@ immie wenn der BR aber nach §24 doch im amt bleibt ist für mich aber immer noch nicht geklärt welche rechtsgrundlage für ein ausscheiden aus dem GBR herangezogen wird siehe §49 erlöschen einer mitgliedschaft im GBR @....wat nu !!??
17.03.2010 um 21:42 Uhr
"Sind gewählte GBR´s die im Wahljahr zwar als BR wieder gewählt wurden aber als Vorsitzende nicht mehr gewählt wurden trotzdem weiterhin im GBR vertreten....!!?"
Vermutlich wurde nicht festgehalten, dass der Entsendebeschluss nur auf die jeweilige Amtszeit eines BRM begrenzt ist.
Es ist aber völlig wurscht, ob das GBR-Mitglied BRV oder "nur" BRM ist. Der neu gewählte BR sollte in einer der nächsten Sitzungen den TOP "Entsendebeschluss GBR" auf die Tagesordnung setzen.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann ein wiedergewähltes BRM, das in den GBR entsandt wurde, an einberufenen GBR Sitzungen teilnehmen. Entweder wird die Entsendung dieses BRM erneut bestätigt oder ein anderes BRM nimmt künftig diese Aufgabe wahr.
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