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Plakat nein Flyer ja?????

G
georg
Nov 2018 bearbeitet

Wenn ich für meine Wählerliste keine Plakate aufhängen darf, wie ist das dann mit dem verteilen von Flyern im Betrieb????

1.40404

Community-Antworten (4)

P
Putzer

16.03.2010 um 21:07 Uhr

Servus Georg, warum darfst du keine Plakate aufhängen ???? Putzer

G
georg

16.03.2010 um 21:28 Uhr

siehe Beitrag "Werbung für meine Liste????"

Danke

P
Putzer

16.03.2010 um 21:40 Uhr

Servus Georg, Beitrag habe ich gelesen, warum verteilst du nicht in der Pause Handzettel und deine Fleyer?? Oder rede nocheinmal mit deinen BR, gleiches recht für alle!!!!!!! Putzer

M
Malbec

17.03.2010 um 08:32 Uhr

Hallo Georg, Du hast natürlich das Recht für Deine Liste Werbung zu machen (solange Du die anderen dabei nicht bei der Arbeit störst / von der Arbeit abhältst). Flyer verteilen kann Dir niemand verbieten, am besten in der Pause vor der Kantine oder bei Dienstbeginn. Bei Plakaten musst Du das Einverständnis des Besitzers der Wand haben, an die Du das Plakat hängst (nicht nur bei einer BR Wahl). Gruß

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