Erstellt am 16.03.2010 um 17:29 Uhr von matrix
hallo Fraumulle
ja! auch wenn du im Wahlvorst. tätig bist, und die BRwahl durchführst, darft du selber wählen und dich selbst aufstellen lassen.
Erstellt am 16.03.2010 um 17:52 Uhr von Rattle
@Fraumulle
kannste machen,
bin gestern erfolgreich in den BR gewählt worden und bin Wahlvorstansvorsitzender.
ist kein wiederspruch, da du ja auch arbeitnehmer des betriebes bist, davon gehe ich jedenfalls aus und auch länger als 6 monate im betrieb?
mfg