Schlungsanspruch bei max. 2 Jahren Amtszeit ?
Schönen guten Tag,
wir haben gerade neu gewählt und 8 neue Mitglieder im Gremium. Ich weiß das neue Mitglieder ohne vorher im Betriebsrat zu sein Anspruch auf 4 Wochen Schulung während der regulären Amtszeit haben.
Jetzt zu meiner Frage: Wir sind definitiv nur für eineinhalb/ maximal zwei Jahre im Amt (die Gründe zu erklären, würde den Rahmen hier sprengen). Das steht jetzt schon fest. Daraus ergibt sich für mich die Frage, haben wir somit nur einen verringerten Anspruch für Schulungen?
Diese Information wäre für mich schon wichtig, denn ich möchte schon das meine Kollegen adäquate Seminare besuchen um die kommenden Aufgaben zu bewältigen und nicht einfach jedes 0815 Seminar mitnehmen. Sorry, wenn ich das hier so schreibe, aber das hat seine Gründe.
Vielen Dank für eure Hilfe :-)
Community-Antworten (8)
16.03.2010 um 16:15 Uhr
Dein Wissen ist falsch!
Für notwendige Schulungen gibt es keine zeitliche Obergrenze!
16.03.2010 um 16:20 Uhr
@Zwergmaus
Da hat BentoBox Recht, wenn es um BR Schulungen nach § 37 Abs 6 BetrVG geht.
Und gerade in der Situation sind soche Schulungen mega wichtig... Also los und schulen lassen, zum Wohle der AN im Betrieb...
16.03.2010 um 16:21 Uhr
Oh, sorry.
Ich bezog mich auf den Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 nicht Abs. 6.
16.03.2010 um 16:25 Uhr
Ich finde z.B. Seminare in Bezug auf Betriebsschließung, Sozialplan, Interessenausgleich, in unserer Situation als absolut notwendig. Natürlich auch die Grundlagenseminare.
Aber z.B. ein Seminar für Schriftführer halte ich für etwas überflüssig. Alle neuen Mitglieder sollen auch geschult werden, keine Frage, aber SINNVOLL!
Da hat bei uns nämlich nicht nur der AG ein Auge drauf, sondern auch die Belegschaft.
16.03.2010 um 16:25 Uhr
@Zwerfmaus Aber denkst du nciht, dass neue BR erst mal die BR und AR Reihe als Schulung nehmen sollten? 37,7 sollte für euch erst mal nicht so im Vordergrund stehen...
16.03.2010 um 16:29 Uhr
@DonJohnson
Genau darauf will ich hinaus. Aber meine werten Kollegen sind gerade der Ansicht es müssen alle möglichen Seminare sein und natürlich immer das Beste (Teuerste). Alternativen vom AG werden nicht gewünscht, obwohl diese inhaltlich gleichwertig sind, nur nicht irgendwo außerhalb und somit günstiger.
Kurz, sie wollen grad alles mitnehmen ohne darüber nachzudenken.
16.03.2010 um 16:32 Uhr
"Ich finde z.B. Seminare in Bezug auf Betriebsschließung, Sozialplan, Interessenausgleich, in unserer Situation als absolut notwendig. Natürlich auch die Grundlagenseminare."
Wenn sie "absolut notwendig" sind, dann fallen sie unter 37.6!
16.03.2010 um 16:51 Uhr
Aber meine werten Kollegen sind gerade der Ansicht es müssen alle möglichen Seminare sein und natürlich immer das Beste (Teuerste). Die Besten sind nicht unbedingt die teuersten...
Alternativen vom AG werden nicht gewünscht, obwohl diese inhaltlich gleichwertig sind, nur nicht irgendwo außerhalb und somit günstiger. Also alternativen vom AG würde ich auch nciht wollen, ganz ehrlich. ;-))) Der "Vorteil" bei Seminaren, wo man auch über Nacht weg ist, dass man nach dem Seminar, das zweite Seminar läuft. Und das ist schon nicht uninteressant. Man lernt andere BR kennen (und ersthaft, man redet auch über das gelernte...).
Aber in eurer Situationsolltet ihr euch mal über ein Inhouse Gedanken machen. Mit so vielen neuen BRM könnte das für die "ersten Schritte" durchaus sinnig sein.
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