Erstellt am 16.03.2010 um 08:38 Uhr von wiewo
@Waldi
"Darf die konstituierende BR. Sitzung vorgezogen werden "
Schau mal den § 29 BetrVG an. Konstituierende Sitzung muss innerhalb einer Woche nach dem wahltag stattfinden, der Wahltag ist nicht mitzuuberechnen.........
Erstellt am 16.03.2010 um 08:55 Uhr von rolfo
@ wiewo
Deine Aussage ist falsch. Der Wahlvorstand muss die Sitzung lediglich innerhalb einer Woche einberufen, sie muss aber nicht in dem Zeitraum stattfinden. ( siehe BetrVG Fitting § 29 RN 11)
Erstellt am 16.03.2010 um 08:58 Uhr von wiewo
@rolfo und Waldi
Mea culpa - zu schnell gelesen, zu früh abgebrochen.
Nochmals sorry, rolfo hat natürlich Recht.