Wahlplakate aufhängen
hallo zusammen, habe schon viel hier gelesen,bin aber leider nicht zu einer-mir sicheren-Antwort gekommen. Also stell ich sie hier einmal: Ist es erlaubt-nach Abmeldung beim direkten Vorgesetzten-während der Arbeitszeit Wahlplakate an schwarze Bretter zu hängen?Oder muß man abstempeln? Habe sehr widersprüchliche Aussagen gelesen. Vielen Dank Micha
Community-Antworten (1)
17.03.2010 um 10:27 Uhr
@zulumicha,
bist du kandidierender Betriebsrat oder Kandidat ohne bisherigem Amt?
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