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Wahlplakate aufhängen

Z
zulumicha
Nov 2018 bearbeitet

hallo zusammen, habe schon viel hier gelesen,bin aber leider nicht zu einer-mir sicheren-Antwort gekommen. Also stell ich sie hier einmal: Ist es erlaubt-nach Abmeldung beim direkten Vorgesetzten-während der Arbeitszeit Wahlplakate an schwarze Bretter zu hängen?Oder muß man abstempeln? Habe sehr widersprüchliche Aussagen gelesen. Vielen Dank Micha

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Community-Antworten (1)

M
monalisa

17.03.2010 um 10:27 Uhr

@zulumicha,
bist du kandidierender Betriebsrat oder Kandidat ohne bisherigem Amt?

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