Vorbereitung BR-Sitzung
In wieweit müssen mir die Unterlagen zugesandt werden mit den Themen, die sich auf der Tagesordnung der BR-Sitzung befinden. Ich denke, damit ich mich auf die Themen vorbereiten kann, sollten mir auch sämtliche Unterlagen früh genug zugesandt werden. Auch ist die Frage zu klären, was unter "früh genug" gemeint ist. Wie viel Tage vorher?
Community-Antworten (7)
14.03.2010 um 19:26 Uhr
Linie
Als BRM sollte man einfach immer wieder mal ins Gesetz, ins BetrVG schauen. Dort steht alles wie es geht/ sein muss/ soll.
Hier § 29 BetrVG
Abs. (2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Hier steht nichts von Unterlagen. Einzig die Tagesordnung muss der BRV den BRM zusenden, mehr nicht. Jedes BRM kann dann bei Bedarf vor der Sitzung ins BR-Büro gehen und dort die Unterlagen einsehen.
Es wäre sonst auch sehr ungeschickt wenn ein BRV erst alle Unterlagen x-Mal kopieren und dann "Pakete" versenden müsste. Auch bestünde dann die gefahr, dass Unberechtigte Einblick erhalten könnten.
14.03.2010 um 19:50 Uhr
@Hannelore ...zusenden... Muss er/sie das?
14.03.2010 um 19:53 Uhr
Da steht ja Schon im Text "...rechtzeitig..." - Und der Begriff ist dehnbar bis "dorthinaus"!
Jetzt kannst du im Einzelfall jedes mal erneut darauf klagen, dass es "nicht rechtzeitig" dir zugegangen ist...
Eine Festlegung auf Stunden - Tage oder Wochen wirst du nicht bekommen...
Gruß Stanley
14.03.2010 um 19:53 Uhr
Immie, Muss er nicht? z.B. per Hauspost? ;-))
14.03.2010 um 20:57 Uhr
Immie
§ 29 - Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Also, er kann sie auch selbst hintragen, Boten spielen. Brieftaube wäre aber ausgeschlossen. Mail geht auch, wenn sichergestellt ist, dass Unbefugte das Mail nicht lesen können. Also verschlüsseln.
Er ist auf alle Fälle dafür verantwortlich, dass jedes BRM rechtzeitigf die Einldung un TO erhält. Trägt er hierfür keine entsprechende Sorge wäre es eine grobe Pflichtverletzung. Aber der BR könnte in einer GO auch regeln wie die BRM zur Einladung/TO gelangen.
14.03.2010 um 21:04 Uhr
Es reicht auch wenn sie im Büro liegt, wenn jeder einen Schlüssel hat. Dann kann man auch gleich die Unterlagen einsehen. Vorbereitung zur Sitzung dürfte das sein;-)
14.03.2010 um 21:12 Uhr
Stanley
****Rechtzeitig ist so dehnbar auch nicht. Nein!!
Auch hierzu gibt es schon Rechtsentscheidungen, glaube sogar BAG. Wenn auch nicht in diesem Fall, also BR-Einladungen aber das rechtlich vergleichbare Thema/ Situation AG-> BR.
IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 2. September 2009 Referent:Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg
Sitzung des Betriebsrats –was ist zu beachten? Rechtzeitige Einladung unter Beifügung der Tagesordnung • Rechtzeitig: in Geschäftsordnung des Betriebsrats geregelt, sonst: • So frühzeitig, dass eine vollständige Vorbereitung auf alle Tagesordnungspunkte möglich ist. • Sonderfall: außerordentliche Sitzung
http://www.arbeitsrecht-berlin.de/lexikon-arbeitsrecht/betriebsrat/informationsrecht-vom-betriebsrat Rechtzeitig ist , wenn es dem BRM möglich war sich mit der Angelegenheit ordnungsgemäß zu befassen. Der konkrete Zeitpunkt ergibt sich aus dem Gegenstand der Beteiligung des Betriebsrats und den konkreten Umständen des Einzelfalls.
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