muss der Wahlvorstand die Kollegen informieren, wenn ein Kandidat von einer inzwischen aushängenden Wahlvorschlagsliste die Wahl nicht annehmen will. Kann dadurch die Wahl eventuell angefochten werden?
Nein, vielleicht nimmt der Kollege ja doch die Wahl dann noch an?
Der WV muss neutral bleiben, und nichts tun, was als Beeinflussung ausgelegt werden könnte.