Erstellt am 11.03.2010 um 19:26 Uhr von MonaLisa
@duundich,
wer in der konstituierenden Sitzung nicht kann.... gut, es gibt Gründe.
Für ein verhindertes (!) BR - Mitglied muss ein Ersatzmitglied geladen werden!
Nachtrag, hab ich vergessen....
benachrichtigt müssen nur die gewählten BR - Mitglieder werden.
Erstellt am 11.03.2010 um 19:30 Uhr von nicoline
duundich
zu 1.
§ 17 WO Benachrichtigung der Gewählten
(1)
Der Wahlvorstand hat die ***als Betriebsratsmitglieder gewählten*** Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen.
Die Ersatzmitglieder werden aus den ***nichtgewählten*** Kandidaten rekrutiert. Sie sind erst dann BRM, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist.
Also: nein, sie müssen nicht benachrichtigt werden!
zu 2.
Ja, es ist ein Ersatzmitglied zu laden
Nein, die Sitzung findet nicht mit einem BR weniger statt, es sei denn, das Ersatzmitglied erscheint einfach nicht!
Erstellt am 11.03.2010 um 20:04 Uhr von duundich
Meine WV Kollegen berufen sich auf:
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(1)
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
und sagen "Da steht nichts von EBR's"!
Erstellt am 11.03.2010 um 20:30 Uhr von nicoline
duundich,
sag Deinen Kollegen, wenn die Ladung von Ersatzmitgliedern für ein verhindertes BRM ***nicht*** vorgesehen wäre, dann würde da stehen, "Die Ladung von Ersatzmitgliedern ist nicht vorgesehen"!!!!!
Erstellt am 11.03.2010 um 21:18 Uhr von DonJohnson
@duundich
Aber ich hoffe du meinst, das der/die WVV die Wahl des Wahlleiters durch führt ;-)
Erstellt am 11.03.2010 um 21:31 Uhr von nicoline
DJ;
jetzt verwirrst Du mich, und wahrscheinlich auch duundich, total!