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Kündigungsschutz bei befristetem Arbeitsvertrag?

M
ManuH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen..

Wenn jemand mit einem befristeten Arbeitsvertrag kandidieren möchte und die Amtszeit dieses Betriebsrats jedoch über die Frist des Arbeitsvertrags hinaus geht, darf dieser Arbeitnehmer dann überhaupt kandidieren ? Und gilt darüberhinaus der besondere Kündigungsschutz?

Danke! Liebe Grüße

1.19905

Community-Antworten (5)

B
bubie

11.03.2010 um 14:57 Uhr

JA, er/sie darf kandidieren, wenn 6 monate dabei und NEIN der besondere kündigunsschutz endet, wenn die befristung ausläuft.

mfg bubie

M
ManuH

11.03.2010 um 15:08 Uhr

Danke Bubie! Wird dann ein neues Betriebsratsmitglied gewählt und der/die AN, dessen Arbeitsvertrag ausläuft, scheidet aus, oder?

Liebe Grüße

H
hzcarstens

11.03.2010 um 15:14 Uhr

Nein es wird nicht ein neues Mitglied gewählt, sondern der erste Nachrücker wird festes Betriebsratsmitglied

D
DrHouse

11.03.2010 um 15:17 Uhr

ManuH, ich wäre vorsichtig, mit einem befristeten AV zu kandidieren. Ich denke nicht, dass ein AG diesen Mitarbeiter dann unbefristet einstellt.

B
bubie

11.03.2010 um 15:34 Uhr

Da muss ich DrHouse moar, meine absolute Lieblingsserie ;-) zustimmen. wenn die geschäftsleitung den betriebsrat nicht so mag, dann haben die kandidaten meist nicht so gute karten, deshalb ja auch der besondere kündigungsschutz.

ansonsten scheidet der befristete AN aus und ein ersatzmitglied rückt in den betriebsrat nach, sofern es jemand gibt.

mfg bubie

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