Erstellt am 11.03.2010 um 13:57 Uhr von Bubie
JA, er/sie darf kandidieren, wenn 6 monate dabei und NEIN der besondere kündigunsschutz endet, wenn die befristung ausläuft.
mfg
bubie
Erstellt am 11.03.2010 um 14:08 Uhr von ManuH
Danke Bubie!
Wird dann ein neues Betriebsratsmitglied gewählt und der/die AN, dessen Arbeitsvertrag ausläuft, scheidet aus, oder?
Liebe Grüße
Erstellt am 11.03.2010 um 14:14 Uhr von hzcarstens
Nein es wird nicht ein neues Mitglied gewählt, sondern der erste Nachrücker wird festes Betriebsratsmitglied
Erstellt am 11.03.2010 um 14:17 Uhr von DrHouse
ManuH,
ich wäre vorsichtig, mit einem befristeten AV zu kandidieren.
Ich denke nicht, dass ein AG diesen Mitarbeiter dann unbefristet einstellt.
Erstellt am 11.03.2010 um 14:34 Uhr von Bubie
Da muss ich DrHouse *moar, meine absolute Lieblingsserie ;-)* zustimmen.
wenn die geschäftsleitung den betriebsrat nicht so mag, dann haben die kandidaten meist nicht so gute karten, deshalb ja auch der besondere kündigungsschutz.
ansonsten scheidet der befristete AN aus und ein ersatzmitglied rückt in den betriebsrat nach, sofern es jemand gibt.
mfg
bubie