Erstellt am 20.03.2021 um 14:53 Uhr von Kratzbürste
Verwaltungsaufwand? Was für ein Unsinn. Da nimmt man sich ein vorbereitetes Formular, wo man nur noch Name und Datum einträgt und fertig.
Man muss es ja nicht alles so umständlich machen, wie die öffentliche Hand.
Erstellt am 20.03.2021 um 15:04 Uhr von Moreno
Nun wenn er das nicht bescheinigen will mache ich keinen Test! Ich sehe wie Krwtzbürste auch keinen großen Aufwand!
Erstellt am 20.03.2021 um 17:45 Uhr von takkus
Warum szellste die Frage zweimal rein?
Moreneo-> ich würde sagen: kommt drauf an. Wenn es eine Eindämmungsverordnung gibt in der etwa steht, dass z.B. Mitarbeitende in Krankenhäusern, Altenheimen und Arztpraxen einmal pro Woche getestet werden müssen, dann ist mit : mach ich nicht! nicht viel gekonnt.
@Legal: auf welcher Grundlage werdet ihr denn alle 2 Tage getestet?
@Kratzbürste: Verwaltungsaufwand hin, Verwaltungsaufwand her-> wenn der ArbGeb nicht muss, wird er häufig auch nicht wollen.
Erstellt am 20.03.2021 um 18:19 Uhr von celestro
Warum sollte der AG irgendwas ausstellen ("müssen)? Der Test ist ein Angebot, wenn man ablehnt (weil man das Ergebnis nicht bescheinigt bekommt), hat man Pech gehabt und bekommt gar nichts. Muss der AN wissen, ob er nicht wenigstens den Gratis-Test haben will ....
Erstellt am 20.03.2021 um 19:00 Uhr von Moreno
Takkus in einer WfbM können Schnelltest nur auf freiwilliger Basis angeboten werden und deswegen ist der AG auch auf die Bereitwilligkeit der AN angewiesen! Wenn ich jetzt ein Testkonzept gemacht habe und keiner teil nimmt weil ich den Test nicht schriftlich bestätige ....dies dauert ca. 2 Minuten..... bin ich doch doof als AG!
Erstellt am 20.03.2021 um 19:35 Uhr von takkus
" in einer WfbM können Schnelltest nur auf freiwilliger Basis angeboten werden"-> ok. Welche Quelle das es nur auf freiwilliger Basis sein kann?
und noch was. Du braucht hinter deine Sätze kein "!" setzen. Ich verstehe die Aussagen auch ohne Nachdruck.
Erstellt am 21.03.2021 um 11:13 Uhr von Moreno
Welche Satzzeichen ich setze solltest du mir überlassen! Verpflichtende Schnelltest sind für Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht vorgeschrieben und können deswegen nur auf freiwilliger Basis angeboten werden! Wir haben mehrere WfbM und haben dies auch geprüft.
Erstellt am 21.03.2021 um 11:36 Uhr von Dummerhund
Nur mal für mich zum Verständnis, was heißt WfbM ?
Erstellt am 21.03.2021 um 11:45 Uhr von Celestro
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Erstellt am 21.03.2021 um 14:45 Uhr von Legal
Ersteinmal sorry für den Doppelpost!
Zum besseren Verständnis, bei uns ist das Wohnheim mit angeschlossen. Wir können nicht gezwungen werden, aber eigentlich sind alle froh über das Angebot!zwei MA aus dem Wohnheimwollten nicht, und wurden dann nach Hause geschickt.ließen sich aber letztendlich überzeugen. Wir sind auch der Meinung, dass das nicht so problematisch sein sollte. Es ist die Frage, wem " gehört" das Ergebnis, und kann die Bestätigung verweigert werden....ich melde mich wieder, wie es bei uns ausgeht....danke erstmal.
Erstellt am 21.03.2021 um 16:48 Uhr von alterMann
In Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind Test nach TestVO und Corona-BetreuungsVO zwingend vorgeschrieben. Je nach Art der Einrichtung täglich bis mindestens wöchentlich.
Ein MA, der diesen Test verweigert, muss vom AG dem Gesundheitsamt gemeldet und darf nicht mehr eingesetzt werden. So jedenfalls in NRW.
Wir haben bei uns ebenfalls das Problem, dass der AG das Testergebnis nicht bescheinigen will. Die Kollegen, die das Ergebnis brauchen, machen sich mit ihrem Smartphone ein Foto vom entsprechenden Eintrag. Das gab bisher nie Probleme (z.B. bei danach besuchten Eltern im Seniorenheim).
Erstellt am 21.03.2021 um 17:48 Uhr von takkus
Ach moreneo du alter Hirnakrobat....!"§$%&/()=?``
Nochmal: wo steht das!!!!????
google mal: Eindämmungsverordnung Brandenburg. Da kannst du lesen, dass in Einrichtungen die unter SGB IX fallen sich die Mitarbeiter 3x pro Woche testen lassen müssen. Der ArbGeb kann 3x pro Woche das Ergebnis verlangen. Bietet mir der ArbGeb 3x pro Woche einen Test an, nehme ich den doch gerne, bevor ich ihn alleine zahlen muss. Die uneingeschränkte Freiwilligkeit ist a.m.S, erstmal in die zweite Reihe gerutscht. Aber wie geschrieben: kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Das Ergebnis wird dem Gesundheitsamt gemeldet. Ich wage zu meinen, dem gehört dann auch das Ergebnis. Ansonsten bin ich bei celestro: der ArbGeb muss garnichts ausstellen.
Erstellt am 21.03.2021 um 18:37 Uhr von Moreno
Okay ich dachte dies wäre in jedem Bundesland gleich geregelt....Aber bei Legal scheint es ja auch nur über die Freiwilligkeit der AN zu gehen und dann kann man auch über eine Bescheinigung reden! Klar ist jeder positive Test muss sofort ans Gesundheitsamt gehen der AN wird sofort nach Hause geschickt und muss einen PCR Test machen.