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Frage an Ridgeback - zur Wahlberechtigung

V
violetta
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ridgeback,

weiß Du wo das steht ? Paragraph ? Würdemir helfen. Danke

Violetta

75302

Community-Antworten (2)

S
Scorpion

10.03.2010 um 11:58 Uhr

BetrVG § 7, bei Abs. 2 Betriebszugehörigkeit

R
ridgeback

10.03.2010 um 23:42 Uhr

violetta,

§ 7 BetrVG stellt lediglich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses ab. Wahlberechtigt sind daher auch solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht. Du bist zwar freigestellt aber es besteht noch ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis, demzufolge bist Du wahlberechtigt und kannst an der Betriebsratswahl teilnehmen.

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