Frage an Ridgeback - zur Wahlberechtigung
Hallo Ridgeback,
weiß Du wo das steht ? Paragraph ? Würdemir helfen. Danke
Violetta
Community-Antworten (2)
10.03.2010 um 11:58 Uhr
BetrVG § 7, bei Abs. 2 Betriebszugehörigkeit
10.03.2010 um 23:42 Uhr
violetta,
§ 7 BetrVG stellt lediglich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses ab. Wahlberechtigt sind daher auch solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht. Du bist zwar freigestellt aber es besteht noch ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis, demzufolge bist Du wahlberechtigt und kannst an der Betriebsratswahl teilnehmen.
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