Werden Leiharbeitnehmer zur Größe des BR angerechnet?
Hallo, werden Leiharbeitnehmer zur größe des BR angerechnet.
Community-Antworten (7)
10.03.2010 um 10:39 Uhr
nein, werden sie nicht
10.03.2010 um 10:51 Uhr
maximille, sollte Dir nein nicht genügen, siehe: BAG Beschluss vom 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
10.03.2010 um 12:30 Uhr
@ maximille, der "Fitting" ist da anderer Meinung, siehe Kommentar zum § 9 BetrVG Rn 32. Aber das BAG ist zur Zeit noch nicht bereit, von seiner alten Rechtsprechung abzuweichen. Wenn viele Wahlvorsrände die Leih-AN bei der BR-Größe berücksichtigen würden, gäbe es auch viele Wahlanfechtungen und dann könnte das BAG zu einer anderen Einschätzung kommen. Es ist aber ein langer Weg.
10.03.2010 um 15:50 Uhr
@all Also Wahlvorstand würde ich sie (wenn sie einen festen Arbeitsplatz belegen) mit zählen. Allerdings würde ich mir dden dann folgenden Stress nur antun, wenn durch diese die Größe des BR dann anders wäre... Davon ab halte ich die unterschiedlichen Behandlungen der LeihAN eh für eine Perversion. Sie haben unter Umständen das aktive Wahlrecht. Zur Berechnung der Sitze des Minderheitengeschlechts werden sie dazu gerechnet, für die Größe des BR nicht. Ich sehe da keine Logik drin, sorry ;-)
10.03.2010 um 17:54 Uhr
DJ, Zur Berechnung der Sitze des Minderheitengeschlechts werden sie dazu gerechnet, für die Größe des BR nicht. Ich sehe da keine Logik drin, sorry Ich bin total Deiner Meinung, aber, seit wann ist Gesetzgebung oder Rechtssprechung zwangsläufig logisch????
10.03.2010 um 17:58 Uhr
nicoline Ist sie halt nicht, aber weil da mit unterschiedlichen Maß gemessen wird, würde ich (sollte es entscheidend sein) genau so argumentieren als WV und diese besagten LeihAN dazu zählen... Und ich bin mir sicher, sollten die Gerichte endlich mal logisch denken, würde es einen solchen Schmarn nicht mehr geben - anderen im übrigen auch nciht ;-)))) Das allerdings ist ein ganz anderes Thema...
10.03.2010 um 22:34 Uhr
also mein lieber don johnson
einem richter logik abzusprechen, ist wohl mehr als keck
so, und jetzt versuch mal, mir zu widersprechen ;-)))
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