Erstellt am 14.04.2006 um 23:55 Uhr von Klaus
In diesem Fall wäre es schlau, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Sofern sie im Betrieb mindestens ein Mitglied hat, kann sie zu einer Betriebsversammlung einladen, auf der dann ein Wahlvorstand gewählt wird.
Idealerweise haben sich bereits mindestens drei Kollegen gefunden, die den Wahlvorstand machen wollen. Diese sollten aber auch erst auf der Betriebsversammlung aus dem Hut gezaubert werden. Sobald diese gewählt sind, können sie nicht mehr rausgeschmissen werden. Bis dahin solltet Ihr den Ball so flach wie möglich halten.
Der gewerkschaftslose Weg wäre der, dass drei Mitarbeiter des Betriebs zu einer Betriebsversammlung einladen. Die drei Mitarbeiter, die die Einladung unterschrieben haben (mehr nicht!!!) haben dann ebenfalls Kündigungsschutz. Da Ihr offenbar noch wenig Ahnung von der Materie habt, würde ich davon dringend abraten, sondern zunächst den Kontakt zur zuständigen Gewerkschaft suchen und dann den erstgenannten Weg einschlagen.
Ergänzend empfiehlt sich auch die Lektüre des BetrVG, der Wahlordnung und des KSchG.
Viele Grüße
Klaus
P.S.: Soviel noch vorweg: die Mitglieder des Wahlvorstandes können auch als BR-Mitglieder kandidieren...