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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG geht Treffen mit BR aus dem Weg

H
Hagen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

unser AG geht unseren Wuenschen zu regelmaessigen Besprechungen aus dem Weg. Kann man ihn mit Verweis auf Paragraph 74 BetrVG darauf verpflichten ? Unser BR besteht aus 5 Personen. Hat der AG ein Recht darauf, bestimmte BR/Mitglieder von dieser Runde auszuschliessen bzw. hat jedes BR/Mitglied ein Recht auf Teilnahme ?

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Community-Antworten (4)

W
wiewo

09.03.2010 um 15:18 Uhr

@Hagen

Am sogenannten Monatsgespräch mit dem AG nimmt immer der komplette BR teil. Mit § 74 liegst Du richtig.

H
Hagen

09.03.2010 um 15:39 Uhr

Ist der AG aber zum Monatsgespraech verpflichtet ?

W
wiewo

09.03.2010 um 15:45 Uhr

@Hagen

Lese mal das BetrVG (Fitting) den § 74 mit Kommentierungen

Nr.II : ..... Sowohl der BR, als auch der Ag sind verpflichtet, für die Durchführung dieser monatlichen Besprechungen Sorge zu tragen.......Eine ständige, uU auch eine nur wiederholte Weigerung an der monatlichen Besprechung teilzunehmen, kann eine grobe Pflichtverletzung iS des § 23, Abs.1 oder BetrVG sein...............

Am besten mal selbst lesen - den ganzen Text

S
StuWa

10.03.2010 um 01:04 Uhr

Wenn sich der AG beharrlich weigert, an den Monatsgesprächen teilzunehmen, kann man entsprechende Bußgelder gegen ihn festsetzen lassen - das führt allerdings auch wirklich nur dazu, dass er ggfls zahlen muss. Wenn ihm das lieber ist, als an den Gesprächen teilzunehmen, liegt das im Ergebnis in seinem Ermessen. So mancher AG rechnet wirklich nach dem Motto "Was ist teurer? Bußgelder zahlen oder den BR ernst nehmen?"

Die Zusammensetzung der Teilnehmer seitens des BR allerdings muss der AG einfach hinnehmen - den Ausschluss einzelner Mitglieder vom Monatsgespräch kann ernicht verlangen! Zum Monatsgespräch ladet Ihr als BR und seid damit auch Hausherren - der AG ist da Gast!

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