Erstellt am 09.03.2010 um 14:18 Uhr von wiewo
@Hagen
Am sogenannten Monatsgespräch mit dem AG nimmt immer der komplette BR teil. Mit § 74
liegst Du richtig.
Erstellt am 09.03.2010 um 14:39 Uhr von Hagen
Ist der AG aber zum Monatsgespraech verpflichtet ?
Erstellt am 09.03.2010 um 14:45 Uhr von wiewo
@Hagen
Lese mal das BetrVG (Fitting) den § 74 mit Kommentierungen
Nr.II : ..... Sowohl der BR, als auch der Ag sind verpflichtet, für die Durchführung dieser monatlichen Besprechungen Sorge zu tragen.......Eine ständige, uU auch eine nur wiederholte Weigerung an der monatlichen Besprechung teilzunehmen, kann eine grobe Pflichtverletzung iS des § 23, Abs.1 oder BetrVG sein...............
Am besten mal selbst lesen - den ganzen Text
Erstellt am 10.03.2010 um 00:04 Uhr von StuWa
Wenn sich der AG beharrlich weigert, an den Monatsgesprächen teilzunehmen, kann man entsprechende Bußgelder gegen ihn festsetzen lassen - das führt allerdings auch wirklich nur dazu, dass er ggfls zahlen muss. Wenn ihm das lieber ist, als an den Gesprächen teilzunehmen, liegt das im Ergebnis in seinem Ermessen. So mancher AG rechnet wirklich nach dem Motto "Was ist teurer? Bußgelder zahlen oder den BR ernst nehmen?"
Die Zusammensetzung der Teilnehmer seitens des BR allerdings muss der AG einfach hinnehmen - den Ausschluss einzelner Mitglieder vom Monatsgespräch kann ernicht verlangen! Zum Monatsgespräch ladet Ihr als BR und seid damit auch Hausherren - der AG ist da Gast!