Erstellt am 09.03.2010 um 13:02 Uhr von birwein
das Outsourcen ist AG Sache, die Ausgestaltung, wie, ist mit dem BR zu vereinbaren. Würd as aber nie ohne Anwalt machen
Erstellt am 09.03.2010 um 23:53 Uhr von StuWa
Das Outsourcing selber ist natürlich eine unternehmerische Entscheidung, soweit es sich hierbei nicht um eine Betriebsänderung handelt (was wohl bei insgesamt 5 betroffenen Mitarbeitern wahrscheinlich ebenso unwahrscheinlich ist, wie die Einführung des Lemgoer Modells) - hinsichtlich der Kündigungen habt Ihr natürlich die Rechte aus § 102 BetrVG; ob die Leute jetzt 400 oder 4000 EUR verdienen, ist dafür egal.