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Outsourcing - Mitbestimmungsrecht des BR?

L
Ludmilla
Jan 2018 bearbeitet

2 unserer Angestellten und drei 400,00EURO Jobber (Putzfrauen) sollen outgesourced werden. Kann den Leuten einfach gekündigt werden? Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei outsourcing oder ist das allein eine unternehmerische Entscheidung?

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Community-Antworten (2)

B
birwein

09.03.2010 um 14:02 Uhr

das Outsourcen ist AG Sache, die Ausgestaltung, wie, ist mit dem BR zu vereinbaren. Würd as aber nie ohne Anwalt machen

S
StuWa

10.03.2010 um 00:53 Uhr

Das Outsourcing selber ist natürlich eine unternehmerische Entscheidung, soweit es sich hierbei nicht um eine Betriebsänderung handelt (was wohl bei insgesamt 5 betroffenen Mitarbeitern wahrscheinlich ebenso unwahrscheinlich ist, wie die Einführung des Lemgoer Modells) - hinsichtlich der Kündigungen habt Ihr natürlich die Rechte aus § 102 BetrVG; ob die Leute jetzt 400 oder 4000 EUR verdienen, ist dafür egal.

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