Outsourcing - Mitbestimmungsrecht des BR?
2 unserer Angestellten und drei 400,00EURO Jobber (Putzfrauen) sollen outgesourced werden. Kann den Leuten einfach gekündigt werden? Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei outsourcing oder ist das allein eine unternehmerische Entscheidung?
Community-Antworten (2)
09.03.2010 um 14:02 Uhr
das Outsourcen ist AG Sache, die Ausgestaltung, wie, ist mit dem BR zu vereinbaren. Würd as aber nie ohne Anwalt machen
10.03.2010 um 00:53 Uhr
Das Outsourcing selber ist natürlich eine unternehmerische Entscheidung, soweit es sich hierbei nicht um eine Betriebsänderung handelt (was wohl bei insgesamt 5 betroffenen Mitarbeitern wahrscheinlich ebenso unwahrscheinlich ist, wie die Einführung des Lemgoer Modells) - hinsichtlich der Kündigungen habt Ihr natürlich die Rechte aus § 102 BetrVG; ob die Leute jetzt 400 oder 4000 EUR verdienen, ist dafür egal.
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