Unser Betrieb wählt im einstufigen Verfahren. Da wir mehrere Betriebsstandorte haben, soll die Wahl an zwei Haupt-Standorten stattfinden, für die kleineren Betriebsstandorte erfolgt Briefwahl. Ist dieses Vorgehen zulässig. Die Wahlurne des einen Standortes würde dann von einem Wahlvorstandsmitglied verschlossen zur Stimmauszählung transportiert werden.