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Betriebsratswahl 2010 - Wahlwerbung ist Freizeit?

K
koora
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen.....wahlwerbung ist freizeit ? wo steht das bitte genau?..danke

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Community-Antworten (7)

R
ridgeback

07.03.2010 um 09:07 Uhr

koora, und warum sollte der AG die Zeit bezahlen?

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Immie

07.03.2010 um 10:14 Uhr

@koora Wenn Du schon deine Stützunterschriften nicht in der AZ sammeln darfst...

D
DonJohnson

07.03.2010 um 10:20 Uhr

@koora Na, wenn dein AG ncihts dagegen hat, dass du die vertraglich vereinbarte Leistung nicht bringst, und dafür auch noch andere AN von ihrer Arbeit abhälst, ist es ja gut, dann mach das. Dulden muß der AG das aber nicht...

Und noch ne Gegenfrage: Wo steht, dass du Wahlwerbung innerhalb deiner Arbeitszeit machen darfst?

F
Freia

07.03.2010 um 13:38 Uhr

Hallo, hab mal gegoogelt und was gefunden

Wahlwerbung als Teil des passiven Wahlrechts? Auch hei Wahlen geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich diese nicht auf die schlichte Kandidatur und die schlichte Stimmabgabe beschränken. Schon unter dem BetrVG 1952 hat das Bundesarbeitsgericht betont, „Wahlpropaganda“ sei geradezu ein „notwendiger Bestandteil einer jeder demokratischen Wahl.“5) Die Literatur hat sich dem angeschlossen.6) Das Recht, die eigene Position bekannt zu machen und sich um ein gutes Wahlergebnis zu bemühen, ist des-halb stillschweigend im BetrVG mit garantiert; eines Rückgriffs auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG7) bedarf es daher nicht.

P
peters

07.03.2010 um 13:43 Uhr

@Freia spannendes Zitat. Aber aus einer Zeit, als die Welt noch in Ordnung war. Mich würde mal interessieren, wie die Rechtsprechung heute handelt, wenn ein BR-Kandidat während der Arbeitszeit die Kollegen um sich schart, um Wahlreden zu halten.

D
DonJohnson

07.03.2010 um 13:44 Uhr

@Freia Da geht es allerdings um Aushänge, Plakate usw. Das sollte man durchaus differenziert sehen...

I
Immie

07.03.2010 um 13:53 Uhr

@Freia Auf die Feinheiten kommt es an. Klar darf men werben... aber halt nicht in der AZ.

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