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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unfaire Wahltaktik (?)

A
Avartor
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! In meinem Betrieb werden in kommenden Wochen 11 Betriebsratsmitglieder gewählt.

Ein Teil des aktuellen Betriebsrates ist jedoch bei der Belegschaft durch und hat kaum Chance bei einer Persönlichkeitswahl gewählt zu werden.

Es verdichten sich jedoch Gerüchte, dass diese Personen sich in die allgemeine Liste eintragen lassen und zusätzlich eine eine eigene Liste aufstellen wollen (die notwendigen Stützerunterschriften werden seit heute gesammelt!!!) und dann IM LETZTEN MOMENTdiese als 2. Liste einzureichen. Nach meiner Erkenntniss ist ja eine Doppelkandidatur nicht zulässig und der Wahlvorstand muß die Doppelgänger anschreiben, damit sie sich für eine der Einträge entscheiden.

Und hier kommt das (aus meiner Sicht) unfaire:

  • diese Personen wissen dann, ob es eine weitere Liste existiert (lässt sich nicht verheimlichen)
  • sie wissen auch, dass keine weitere Liste eingereicht werden kann

Wenn der Wahlvorstand sie auffordert, eine der Kandidaturen zurück zu nehmen, können sie frei entscheiden, z.B. die Kandidatur aus der Liste mit den Stützunterschriften zu nehmen (somit wäre diese platt und es würde eine Persönlichkleitswahl stattfinden, oder sie entscheiden sich dür die Listenwahl!!!!!!!!!!!!!

UND DAS ALLES SOLL LEGAL SEIN????

Bitte um Eure Stellungnahme, ob ich da irgend wo einen Gedankenfehler mache.......

1.09203

Community-Antworten (3)

D
diealte

05.03.2010 um 00:23 Uhr

wie so Unfaire Wahltaktik, hier sind offenbar nur einige hier etwas schlauer als du. Und ja, ist alles legal, kann man so auch nachlesen im Gesetz und WO.

Weiter bekommen auch alle Beschäftigten immer die BR die sie verdient, weil gewählt haben. Es hat jeder das Recht und die Möglichkeit es selber und dann besser zu machen. Nur ist klagen einfacher.

R
Rattle

05.03.2010 um 07:37 Uhr

@Avartor

es wundert mich immer wieder, listenwahl als unfair zu betrachten.........

die spielregeln stehen in der wahlordnung, warum lesen die leute die sich beschweren nicht einfach mal nach?

die listenwahl ist mindestens genauso demokratisch oder auch nicht demokratisch wie die persönlichkeitswahl, ohne wenn und aber.

man kann eine persönlichkeitswahl nicht zu einem ungeschriebenen gesetz machen, lesen bildet :-)

wenn so jemand in den betriebsrat gewählt würde und sagt das gefällt mir nicht, lacht der arbeitgeber diesen wohl aus gutem grund aus, es zählen argumente und fakten.

mfg

T
Tanzbär

05.03.2010 um 07:40 Uhr

So, wie sie eine zweite Liste machen, so kann jeder andere ebenfalls eine Liste aufstellen und für den Fall der Fälle parat haben. Natürlich kann man das niemandem verwehren und in letzter Sekunde wird sicher nichts abgegeben, so dass dann immer noch die Zeit für die Abgabe ist. Wieso wissen sie, dass keine weitere Liste abgegeben werden KANN? Und im Übrigen, bei Persönlichkeitswahl werden sie nicht gewählt (deine Aussage), wieso sollen sie dann bei einer Listenwahl die Stimmen bekommen? Also, alles ganz normal, legal und niemand wird gehindert, es ihnen gleich zu tun.

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