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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglieder gleiche Stimmenanzahl

B
Breezer
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo werte BR Kollegen,

Ich habe hier mal eine interessante Frage in die Runde und hoffe dass Ich hier eine korrekte Antwort bekomme. Folgendes Szenario gibt es, es sind mehrere (3) Ersatzmitglieder (1.Nachrücker ins Gremium) vorhanden die bei der BR-Wahl die gleiche Stimmenanzahl bekommen haben. Nun zur Frage, welches dieser Ersatzmitglieder ist vorrangig zu laden? Die Kollegen haben mittlerweile abweichende Erfahrungen voneinander in der BR-Tätigkeit gesammelt. Kollege 1 > an 0 Sitzungen teilgenommen (oft an Sitzungstagen nicht im Betrieb anwesend) Kollege 2 > an 3 Sitzungen teilgenommen (oft nicht einladbar da im Krankenstand) Kollege 3 > an 10 Sitzungen teilgenommen (sehr engagiert und hat schon viele Kenntnisse für BR-Tätigkeit gesammelt) Muß für jede BR-Sitzung abwechselnd eingeladen werden oder gibt es da eine feste Regelung?

2.504013

Community-Antworten (13)

N
nicoline

08.03.2021 um 14:56 Uhr

Breezer der Wahlvorstand hätte am Tag der Wahl schon eine Auslosung vornehmen sollen, wer 1. 2. und 3. Nachrücker wird. Wäre gut wenn ihr das nachholt.

R
Relfe

08.03.2021 um 15:09 Uhr

dafür gibt es eigentlich keine "richtige" Lösung, weil der Wahlvorstand das schon hätte klären müssen. Wir hatten dasselbe Problem und haben dann die Auslosung im BR nachgeholt, aber gleich komplett für die gesamten Listen. So einfach "abwechselnd" oder wer gerade mehr Erfahrung hat, ist mit Sicherheit falsch, da werden die Beschlüsse angreifbar.

L
Linessi

08.03.2021 um 15:11 Uhr

Hallo, es ist wie bei der Betriebsratswahl, hier muß nach Paragraph 22 Abs.3 der Wahlordnung bei Stimmengleichheit der Losentscheid bestimmen.

C
celestro

08.03.2021 um 15:31 Uhr

"Wäre gut wenn ihr das nachholt."

Das wäre nicht nur gut, sondern ist absolut notwendig.

C
Catweazle

08.03.2021 um 17:32 Uhr

Relfe, bei einer Listenwahl steht die Reihenfolge doch fest. Was kann man dann noch auslosen?

D
DummerHund

08.03.2021 um 17:35 Uhr

Kollege 1 > an 0 Sitzungen teilgenommen (oft an Sitzungstagen nicht im Betrieb anwesend) Ist nicht zwingend ein Verhinderungsgrund.

Kollege 2 > an 3 Sitzungen teilgenommen (oft nicht einladbar da im Krankenstand) Ist nicht zwingend ein Verhinderungsgrund.

Kollege 3 > an 10 Sitzungen teilgenommen (sehr engagiert und hat schon viele Kenntnisse für BR-Tätigkeit gesammelt) Gibt diesem Ersatzmitglied nicht automatisch das Vorrecht vor den Anderen.

Es ist zwingend per Losentscheid die Reihenfolge fest zu setzen.

N
nicoline

08.03.2021 um 17:46 Uhr

Das wäre nicht nur gut, sondern ist absolut notwendig. Ja, celestro du hast natürlich, wie immer, Recht.

B
Breezer

08.03.2021 um 18:38 Uhr

Top, danke für eure Antworten

N
nicoline

08.03.2021 um 18:41 Uhr

Catweazle Relfe, bei einer Listenwahl steht die Reihenfolge doch fest. Was kann man dann noch auslosen?

  1. Wo steht etwas von Listenwahl?
  2. Du solltest überlegen, ob die Frage von Breezer bei Listenwahl überhaupt passen würde???
C
Catweazle

08.03.2021 um 19:37 Uhr

nicoline, bei Relfe steht etwas von Listenwahl.

B
Breezer

08.03.2021 um 20:58 Uhr

Also in meinem Fall handelte es sich um eine Mehrheitswahl

N
nicoline

08.03.2021 um 23:12 Uhr

Catweazle, stimmt, hast Recht, das hab ich überlesen, Entschuldigung. ?

R
Relfe

09.03.2021 um 09:54 Uhr

sorry, das war falsch ausgedrückt:

wir haben das für die ganze Liste nachgeholt, wir hatten Persönlichkeitswahl und somit nur ein Liste.

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