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Abstimmung ungültig?

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CaptainHook
Mrz 2021 bearbeitet

Hi, ich hoffe ihr könnt mir helfen: wir hatten eine Abstimmung pers Einzelmaßnahmen, in der es auch um meine Stelle / Versetzung ging. Insgesamt betraf es mehr Arbeitnehmer auf mehrere Stellen. Im Nachhinein stelle ich fest, ich hätte nicht mit abstimmen dürfen. Das wusste ich zu dem damaligen Zeitpunkt nicht. Die Stellen wurden vom AG nicht erneut ausgeschrieben, daher lehnten alle ab. Ich stimmte zu, weil ich es falsch fand, Stellenbesetzungen abzulehnen, die dann an andere Standorte gehen sollten. Als die Entscheidung kommuniziert wurde gegenueber dem AG, der BR hat abgelehnt, so musste ich mich gegenueber den Kollegen rechtfertigen, wie es dazu kam. Ich sagte, ich habe mich dafür eingesetzt und mit JA gestimmt. Nun will man darüber abstimmen, mich zu entheben. Dass ich fuer die Stelle GarNicht stimmberechtigt war, hat(te) keiner auf dem Schirm. Wie soll ich mich nun korrekt verhalten?

Mir wird nahe gelegt zurückzutreten.

Besten Dank

39707

Community-Antworten (7)

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Catweazle

07.03.2021 um 15:25 Uhr

Bei deiner eigenen Versetzung hättest du nicht mit abstimmen dürfen. Der Fehler liegt aber eher beim Vorsitzenden. Er hätte für diesen Tagesordnungspunkt ein Ersatzmitglied laden müssen. Wenn er diese Ladung versäumt hat ist die Abstimmung auch unwirksam. Man kann Versetzungen nicht einfach ablehnen. Der BR kann die Zustimmung mit einem der im § 99 BetrVG genannten Gründe verweigern. Es sieht so aus, als ob ihr noch Schulungsbedarf habt.

CH
Captain Hook

07.03.2021 um 15:35 Uhr

Um das zu ergänzen: die Stellen gab es schon 6 Monate lang Interims, beim ersten Mal stimmte der BR da auch zu. Da wurde ich übrigens von der Abstimmung ausgeschlossen, weil ich betroffen war. So weit richtig. Nach 6 Monaten wollte die GL nochmals temporär verlängern fuer die MA, die ohnehin schon die Stelle besetzt hatten. Der AG schrieb die Stellen nicht neu aus. Daher lehnte der BR ab, da andere Mitarbeiter sich dann darauf hätten bewerben können, was durch fehlende Neuausschreibubg nicht erfolgen könnte. Ich als eine der Betroffenen stimmte zu.

Meine Meinung habe ich nach aussen hin auch vertreten.

Das wirft man mir nun vor, dass ich dazu stehe, fuer die Stellen mit Ja gestimmt zu haben. Ich hätte das nach aussen nicht kommunizieren duerfen..... Verzwickte Situation

N
nicoline

07.03.2021 um 16:07 Uhr

Catweazle Der Fehler liegt aber eher beim Vorsitzenden. Das Wort eher könnte dazu verleiten, anzunehmen, dass es noch eine andere Quelle geben könnte, die für diesen Fehler verantwortlich ist. Das ist aber hier, nach meiner Auiffassung, nicht der Fall. Der BRV lädt ein und leitet die Sitzung, es ist seine Aufgabe, darüber zu wachen, das alles richtig läuft. Ansonsten schließ ich mich deiner Meinung vollends an.

Im Nachhinein stelle ich fest, ich hätte nicht mit abstimmen dürfen. Wieso denn im Nachhinein, wenn du bei der letzten Abstimmung nicht dabei sein durftest? Oder war dir der Grund, warum du damals nicht mit abstimmen durftest nicht bekannt?

Der AG schrieb die Stellen nicht neu aus. Gibt es denn eine Regelungsabrede oder BV über Ausschreibungen?

  • Ich hätte das nach aussen nicht kommunizieren duerfen..... Verzwickte Situation* Nö, gar nicht verzwickt! Frag doch deine BR Kolleg*Innen mal, wo im BetrVG geschrieben steht, dass du über Abstimmungsergebnisse nach aussen hin nicht reden dafst.
CH
Captain Hook

07.03.2021 um 16:41 Uhr

Zur Abstimmung: das ging irgendwie unter u kann nicht mehr rekonstruiert werden. Ich durfte mit abstimmen warum auch immer

Zur Ausschreibung: auch unklar. Eine Ausschreibung der Stellen fuer 6 Monate gab es, ohne Zusatz dass sie evtl verlängert werden. Eine interne Vereinbarung gibt es wohl, dass wenn nicht von vornherein ausgeschrieben ist - dass AG verlängert, und wenn nicht nochmal neu ausgeschrieben ist, wäre es zum Nachteil der AN, die sich evtl von vornherein gern auf die Interims Stellen beworben hätten

Zur Kommunikation: mir wird vorgeworfen es ist eine Gremiums Entscheidung und ich duerfe lediglich nach aussen kommunizieren wie das GesamtGremium entschieden habe, nicht aber dass ich fuer die Stellen gestimmt habe als einzige. Man wirft mir damit vor das wäre eine Verletzung meiner Schweigepflicht

C
Catweazle

07.03.2021 um 16:56 Uhr

Die Schweigepflicht ergibt sich aus § 79 BetrVG. Mit Beschlüssen des BR musst du nicht einverstanden sein und darfst das auch kommunizieren.

A
Andrar

07.03.2021 um 17:36 Uhr

Zum einem kann Dir niemand verbieten zu sagen wie Du abgestimmt hat, aber nach außen hin sollte der BR ein geschlossenes Bild abgeben. Aber ein Grund für eine Enthebung ist das keinesfalls. Zum anderen, selbst wenn Beschlüsse fehlerhaft herbeigeführt wurden, so kann der AG davon ausgeben das diese Rechtmäßig erfolgten. Es ändert also das Votum nicht ,selbst wenn es fehlerhaft zustande kam. Eine Anfechtung bringt also nichts.

D
DummerHund

07.03.2021 um 18:21 Uhr

Ich gehe mal davon aus das deine Kollegen es so sehen: 7 Personen bei der Abstimmung. Otto stimmt als Einzigster dagegen und sagt das auch offen im Betrieb. Die anderen 6, Eva, Paul, Daniela, Herbert, Gustav und Sepp meinen nun das du ja im Umkehrschluss ihre Namen preis gegeben hat das sie anders abgestimmt haben wie Du damit der Antrag durch ging. Dies ist aber nur bedingt richtig, denn es heißt ja nicht das die restlichen 6 alle mit ja gestimmt haben. Der ein oder andere kann sich ja auch der Stimme enthalten haben. Also hasst du keine namentliche Abstimmung preis gegeben, sondern nur deinen Eigenen. Daher würde ich einen evtl. Ausschluss entlassen entgegen sehen.

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