Gesamtbetriebrat während der Wahl?
wie geht es im Gesamtbetriebsrat weiter während der BR Wahlen wer übernimmt den Vorsitz wie ist es mit der Beschlußfähigkeit.Wird dort erst der Vorsitz sowie Ausschüsse erstnach der letzten örtlichen BRWahl gewählt?????
Community-Antworten (3)
04.03.2010 um 10:07 Uhr
@teddie Der GBR ist dauerhaft gewählt und muss sich nicht neu konstituieren.
04.03.2010 um 10:20 Uhr
Hallo, Teddie -
so ähnlich habe ich diese Frage vor nicht allzulanger Zeit hier und an anderer Stelle auch gestellt - das scheint ein schwieriges Thema zu sein. Ich hab nachgelesen und gerade mit einem Arbeitsrechtsanwalt gesprochen. So sehe ich das:
Gesamt- und Konzernbetriebsrat sind dauernde Gremien, also keine, die sich nach einer Amtsperiode wieder konstituieren. Sie bleiben einfach bestehen, nur die Mitglieder wechseln ggf.
Das heißt - und so steht es im Fitting-Kommentar - Vorsitzender und Stellvertreter des Gesamtbetriebsrats müssen wieder bestätigt / neu gewählt werden. Meine Ergänzung an der Stelle: Das sollte auf der ersten Gesamt- bzw. Konzernbetriebsratssitzung nach der Konstituierung des entdendenden BR geschehen. Sie behalten nicht automatisch ihr Amt.
Eingeladen werden die Mitglieder des Gesamt- und Konzernbetriebsrats entspr. ihren Delegierungen - also aus den bereits neu konstituierten BR die neuen, aus den alten die alten. Im Gesamt- und auch im Konzernbetriebsrat gilt nicht die Regelung, die für die Betriebsratswahlen zutrifft und bestimmt, dass der alte BR noch bis zum Ablauf seiner Amtszeit im Amt bleibt, auch wenn die Wahl schon durch ist.
Unser Anwalt hat uns den folgenden Rat gegeben, den ich aufgrund der möglichen Querelen im Konzernbetriebsrat gut finde: Wir sollten die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters für einen begrenzten Zeitraum vornehmen - bis das letzte zugehörige Gremium neu delegiert hat. Dann sollte die Wahl wiederholt werden. Ggf. muss das auch für den Konzernbetriebsausschuss so geschehen.
Gruß von Saxonia
04.03.2010 um 11:20 Uhr
Wenn man die nächste ordentliche GBR-Sitzung so terminiert, dass sie nach der konstituierenden Sitzung des zuletzt gewählten örtlichen BRs stattfindet, geht man den ganzen Fragereien aus dem Weg und hat einen gesetzeskonformen Ablauf.
Verwandte Themen
Gesamtbetriebsrat oder eigener Betriebsrat ?
ÄlterEine Firma A mit ca. 40 Mitarbeitern ist 50:50 Joint Venture zweier größerer Firmen B & C. Der Standort der Firma ist in den Räumen von Firma B und bisher wurden die Mitarbeiter auch durch den Gesamt
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Einzelbetriebsrat - wer vertritt den BRV
Älterich bin einzelbetriebsrat und somit brv und mitglied des gesamtbetriebrat. frage: wer vertritt mich als arbeitnehmer in eigener sache ? es gibt keinen stellvertreter.ich war der einzige bewerber
Abmahnung wegen Zeitbetrug?
ÄlterHallo liebe Kollegen, wir sind ein 5-köpfiges Betriebsrat Team und haben folgende Situation, die uns vor einer Herausforderung stellen: Ein neuer Arbeitskollege ist für 3 Wochen zu einer Fortbildung g
Teilnahme an Stimmenauszählung während der Arbeitszeit-Teil2
ÄlterHabe übersehen das das erste Thema nur 7 Antworten zulässt, deshalb hier noch einmal eine Nachfrage, da ich mir jetzt nicht sicher bin was denn nun gilt oder nicht. Hier die beiden Kernaussagen die